Wenn der unfallgegner die volle verantwortung für den unfall hat, zahlt das alles die versicherung von dem der reingefahren ist, dann steigt der beitrag von der Versicherung von deinem Papa nicht.
eine Reparatur ist in dem Fall glaube ich wirklich möglich. Aber macht das wirklich Sinn?
Anwaltskosten werden gesondert abgerechnet.
dein Papa hat bestimmt auch noch weitere Ansprüche. Mir kommen da nutzungsausfalentschädigung, 30 Europauschale in den sinn, aber es gibt bestimmt noch viel mehr. ich rate deinem papa einen anwalt zu nehmen der kann bestimmt einiges mehr rausschlagen als ihr euch momentan vorstellen könnt.
falls ihr das doch lieber selbst in die hand nehmen wollt solltet ihr euch zumindest mal das anwaltsvideo anschauen dort werden die wichtigsten schäden vorgestellt die man abrechnen kann
https://youtube.com/watch?v=FuYh5xJmkpM