Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt besteht aktuell. Wir wollen ein Haus bauen. Dazu habe wir uns ein Bauträger ausgesucht.Dee bisherige Verlauf war wie folgt:
- Erstes Gespräch zum kennenlernen
- Danach Besichtigungen verschiedener Grundstücke! Auswahl eine des Wunschgrundstückes
- Anschließendes Treffen, in dem wir nochmal über alles gesprochen habe und die Gesamtsumme präsentiert bekommen habe Danach sollte deren Finanzierungsbteilung mal schauen ob die Finanzierung möglich ist, dafür sollten wir Bauvertrag und Baubeschreibung unterschreiben.
- anschließend Musterhaus Besichtigung mit einer anschließenden 30 minütigen Sitzung in der wir uns einen ersten groben Entwurf des Hauses überlegt habe (mit einem mitarbeiter des Bauträgers)
Das kommende Treffen wäre das präsentieren der Finanzierung.
Nun da wir ja uns jetzt damit viel auseinander gesetzt haben (mit dem Preise und der Ausstattung sowie dem Material)sind wir zum Entschluss gekommen das die Gesmtkosten doch ziemlich hoch sind und wir für viel Geld ein Minderwertiges Haus bekommen und wir erst einmal von Bauvertrag zurücktreten wollen.
So wie gesagt nun habe wir nächste Woche erst das Finale Gespräch bzgl Finazierung.
So im Vertrag steht folgendens.
Ausführung der Leistungen erfolgt nach folgenden Vertragsterminen und dem Nachweis der Finanzierungszusage eines im Inland zugelassenen Kreditinstituts gegenüber dem Auftragnehmer.
Kündigung Die Kündigung des Bauherren richtet sich nach VOB/B. Kündigt der Bauherr vor Baubeginn der Erdarbeiten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den Pauschalpreis von 5% des Gesamtpreise für die Bereits erbrachten Planungs- und Koordinierungsleistungen zu berechne.
Kostenfreies Rücktrittsrecht für den Fall das der Auftraggeber keine Finanzierung entweder für das Grundstück oder allgemein nicht bekommt.
So nun wollte ich wissen muss ich jetzt schon 5% vom Gesamtpreis zahlen?
Ich würde nein sagen, da die Leistung erst erfolgen wenn das Kreditinstitut eine Zusage erteilt und diese habe ich noch nicht. Deswegen sind bisher keine Plaungs- und Koordinierungsleistung erfolgt oder ist das Zeigen von Grundstücken und das erstellen einer 30 minütiger groben Hauszeichnung sowie das unterschreiben von Bauvertrag usw. Schon eine der Leistungen?
Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar!