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Berliner42

29.10.2010
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Gravenna
11.07.2010, 21:25
Vorfälligkeitsentschädigung Sparkasse

Hallo! Hat jemand von euch sein Darlehen bei der Sparkasse vorzeitig abgelöst? Wir haben schon einigen Ärger mit denen gehabt. Nun wollen die einen haufen Geld von uns, wir verkaufen unser Haus. Wir haben das Gefühl bei dieser Berechnung für die Vorfälligkeit stimmt etwas nicht. Auch können wir wohl erst nach 10 1/2 Jahren das Sonderkündigungsrecht inanspruch nehmen. Weil das 1/2 Jahr zählt als Kündigungsfrist. Reicht es sich bei der Verbraucherzentrale zu informieren oder ist ein Anwalt ratsamer? Vielen Dank

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Antwort
von Berliner42
29.10.2010, 23:17

an ingridshaus : muss denn die Berechnung im Vertrag genau aufgeschlüsselt sein und wenn ja, gilt hier dann - zumindest sinngemäß - der § 502 BGB?

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