In ein Führungszeugnis für Behörden werden Einträge bereits nach 3jahren nicht mehr aufgenommen, da die Frist für die Nichtaufnahme drei Jahre beträgt, § 34 Abs. 1 Nr. 1 a) BZRG. (jede Art von Führungszeugnis)

Die Tilgungsfrist beträgt nach § 46 Abs. 1 Nr. 2 BZRG 5 Jahre. Das bedeutet die Tilgungsfrist abgelaufen. (Bundeszentralregister)

Von dieser Zeit an werden die Einträge in keiner Auskunft mehr erscheinen.

Die endgültige Entfernung wird ein Jahr später erfolgen aus dem Bundeszentralregister.

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Geldstrafen über 90 Tagessätze werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt sein.

Das Bundeszentralregister hat andere Fristen.

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Geldstrafen bis 90 Tagessätze werden nach 3 Jahren aus dem Führungszeugnis getilgt sein.

Das Bundeszentralregister hat andere Fristen.

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2 Eintragungen dann bleibt es 10 jahre im Zentralregister... mist

beides Geldstrafen 2013 zu insgesamt 90 tagessätzen

ich dachte nach 5 jahren sauber

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2 Eintragungen dann bleibt es 10 jahre im Zentralregister... mist

beides Geldstrafen 2013 zu insgesamt 90 tagessätzen

ich dachte nach 5 jahren sauber

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