Hallo, vorbestraft bist du meines Wissens erst mit einer rechtskräftigen Verurteilung. Eine Täter-Opfer-Augleich ist allerdings eine außergerichtliche Einigung, die wahrscheinlich mit einer Entschuldigung und Schmerzensgeld oder ähnlichem von deiner Seite endet (siehe §46a StPO). Der Ausgleich ist daher, wenn du dich vor einer "Vorstrafe" fürchtst, ideal.
Sollte der Ausgleich "schiefgehen" und es zur gerichtlichen Verhandlung kommen, und solltest du bei dieser zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe verurteilt werden, würde dies auch in einem Führungszeugnis auftauchen. Die Strafe könnte jedoch auch nach einem gewissen Zeitraum nach §46 BZRG getilgt werden.
Einfach gesagt: Einigt euch, dann wird das schon gutgehen.