Hallo,
ich bitte dich höre auf mit dem Trinken.
Das hört sich an als wenn Du schon Alkoholikerin bist.
Am Besten Du gehst zu Deinem Hausarzt und erzählst da alles. Dieser kann Dir helfen.
Liebe Grüße
Hallo,
ich bitte dich höre auf mit dem Trinken.
Das hört sich an als wenn Du schon Alkoholikerin bist.
Am Besten Du gehst zu Deinem Hausarzt und erzählst da alles. Dieser kann Dir helfen.
Liebe Grüße
Ja die Voraussetzungen sind abgeschlossene Berufsausbildung oder eine zwei jährige Tätigkeit. Nun weiß ich nicht ob die Ausbildung die sie nach zwei Jahren gemacht hat und gekündigt wurde, als Tätigkeit zählt ?
Ach das würde auch gehen, um direkt auf das Gymnasium noch zu gehen ?Aber ich denke es wird für dieses Jahr schon zu spät sein ?
Ja das werde ich auch machen, denn es kann nicht sein das man laufend unter Druck gesetzt wird. Die Jahre sind schon schlimm genug und dann geht es zum Ende noch schlimmer zu.
Sogar das man am Wochenende belästigt wird , obwohl man alles bezahlt hat.
Gemeinsam Erben
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