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Wenn Sie ein solches Video veröffentlichen würden, könnten Sie sich strafbar machen. Die deutsche Rechtsprechung sieht in der Regel keine Ausnahme für die Verbreitung solcher Inhalte vor, es sei denn, sie dienen eindeutig journalistischen oder wissenschaftlichen Zwecken und werden in einem entsprechenden Kontext veröffentlicht, der den Missbrauch ausschließt.

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