Also 1. Der Jagdpächter hat mit der Sache überhaupt nichts zu tun.

        2. Die Polizei untersteht der direkten Oberen Jagdbehörde und muss                die weitere Schritte einleiten. Nachsuche, Förster info.                                    Versicherungsfall  .....!

        3. Die Polizei macht es sich einfach und es dem Jäger zu zuschieben.

            Muss die Polizei einen Fangschuss abgeben, zieht das einen große               Bürokratischen Papierkram hinter sich her . Weil jeder Schuss                       muss genau Protokolliert werden und falls es sich um wie in                          diesem Fall um ein Raubtier oder Allesfresser handelt, muss der                    Tierkörper abgeholt werden und vernichtet werden                                          (Tierseuchengesetz).

        4. Also, immer die Polizei, die wird dafür bezahlt und die sollten auch                ihre Arbeit tun und nicht wie es heute so üblich ist es auf andere                    abwälzen.

          

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Ich bin 47 J. und hatte einen Hirnschlag bin gut weggekommen. Mein Vater starb als ich 8 Jahre war und meine Mutter letztes Jahr. Ich kann dir einen Rat geben, denk nicht soviel darüber nach was ist oder was sein wird, sondern genieße die Gegenwart und verbringe Zeit mit den Eltern. Lebe einfach, genieße einfach. Der Schlüßel liegt in der Einfachheit.

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1. Also der Jäger darf Luder ausbringen. Muss von Wiederkäuendemwild sein. Also Trichinen frei und muss vom Wild sein vor Ort.

2. Er darf Jagdkanzeln/Erdsitze aufstellen. Muss der Landschaft angepasst  sein und somit ein dehnbarer begriff. Er darf überall Jagdeinrichtung  aufstellen. Der Grundstückseigentümer kann es verwähren.

3. Er darf zu jeder Uhrzeit Wild erlegen. Es kommt nicht auf die Uhrzeit an.

4. Er wird bestimmt nicht über den Kopf von Spaziergänger hinweg schiesen., weil jeder ist für sein Schuss verantwortlich. Der Jagdschein ist viel zu teuer  um nur ansatzweise damit zu spielen.

5. Die meisten Menschen wissen, dass sie das Waldbegeungsrecht haben.         Aber  Bundeswaldgesetz (BWaldG) § 14 . Darf keiner die Wege bzw. Strassen verlassen und somit hat keiner Einsicht auf einen Luderplatz . Was viele auch nicht wissen. Jeder muß 1 Stunde vor Sonnenuntergang  den Wald verlassen haben und darf erst 1 Stunde nach Sonnenaufgang den Wald betretten.  Das ist für das Wild damit es Äsung aufnehmen kann. Weil  den ganzen Tag Radelt jemand, Spaziert jemand mit Hund an der Leine aber meistens ohne, Joggt jemand, Workt jemand aber meistens kommen sie in Rudel durch den Wald. Wer sich an das Gesetz hält, wird den Jäger so gut wie nicht zu Gesicht bekommen. So wie ich das gelesen habe und der Jäger provoziert, kennt er das Gesetz. Er musste es ja eine  Prüfung über das Jagdrecht ablegen.



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