Zwangseinweisung?
"Der o.g. Patient leidet unter einer pyschogenen Belastungsstörung mit schwerem Erschöpfungssyndrom. Der Gesundheitszustand des Patient ist dadurch erheblich gefährdet."
Reicht das für eine gerichtliche Zwangseinweisung des Patienten oder erst wenn der Patient akut Suizidgefahr gefährdet ist?
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