Antwort
vielen Dank für die Antwort, vielleicht noch eine Frage hinterher. Mir wurde gesagt, wenn ich innerhalb des Jahres, in der ich Elternzeit beim Arbeitgeber angemeldet habe, doch wieder in Teilzeit dort anfange, verfällt mein Anspruch auf meine Vollzeitstelle nach dem Jahr, stimmt das?