Hallo, ich habe letzte Woche einen Brief von der Polizei bekommen, wo ich als Beschuldigter zu einer Vorladung wegen Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen eingeladen wurde. Das war meine erste Einladung zur Vorladung die ich je bekommen habe und ich war da, das war heute. Der Fall ist vom Jahr 2019 zu dem Tatzeitpunkt war ich 17 Jahre alt. Bei der Vorladung zeigte mir der Kommissar ein Sticker von Adolf Hitler, welches ich angeblich in eine Gruppe bei whatsapp geschickt haben soll, welche rund 600 mitglieder hat. Ich habe mich zu dem Tatverdacht nicht geäußert und habe hier auf mein Recht des Schweigens zurückgegriffen. Meine Frage ist jetzt was für eine Strafe man bekommen würde, wenn diese Tat wirklich vollbracht worden wäre bzw. womit kann man rechnen? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit das der Fall einfach fallen gelassen wird, wenn man nie wirklich bei der Polizei aufgefallen ist, also ein komplett sauberes Register hat, weder Vorstrafen sonstiges?
ich bedanke mich für alle antworten