Für welche Briefe gilt der Nachsendeantrag per Post?
Der Nachsendeauftrag bei der Post umfasst je jedenfalls "gewöhnliche Briefe" einigermaßen zuverlässig.
- Wie verhält es sich mit Dokumenten, die man bei der Stadtverwaltung beantragt hat - werden die auch erfasst oder gehen solche amtlichen Dokumente dann noch an die alte Adresse? Ich spreche hier nicht von Ausweispapieren, sondern zB einem Führungszeugnis, das man beantragt hat.
- Ist er schädlich, wenn der Nachsendeauftrag aus Gründen des Urlaubs nicht an eine "private Adresse", sondern ein Hotel geht? Oder ist dies bei mehr oder weniger amtlichen Dingen (auch) nicht möglich?
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