Antwort
Solange du damit einverstanden bist und du selbst sie verschickst, ist es nicht Nacht : § 184 Absatz 1 Nummer 6 StGB strafbar .
"Das Verschicken eigener intimer Bilder ist ab 14 Jahren nicht strafbar. Die Person, die solche Bilder von dir empfängt, sollte damit einverstanden sein, diese Bilder zu erhalten."