Es ist recht normal das dir in dem Alter noch kein Gummi passt , dein körper ist im Eachstum, auch dein bestes Stück ist das. Es gibt da eben nur die möglichkeiten Taschentuch;Dusche oder frag in einer Apotheke nach , dort musst dir das auch nicht peinlich sein.. ist schließlich normal sich zu erkunden.

Lg

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Ich glaube das ist möglich wenn du zum Beispiel auf eine Lehrstelle überbrücken möchtest , solltest du deine 10 Pflicht Jahre noch nicht haben dann könnte es nicht möglich sein , am besten fragst du mal bei dem Bundesamt für Familie und Zivilgesellschaftliche Aufgaben nach.

Dieses Bunderamt ist der Träger des Bundesfreiwilligendienstes und wird dir dort sicherlich auch weiterhelfen können.

MfG

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Die andere Frage ist aber auch .. muss sie die 100€ entrichten oder nicht ? 

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Nein es ist keines Falls schlimm , man sagt immer man soll sein Leben leben. 
Versuch auch nicht dich zu verstellen , irgendwann bringt dich auch das nicht mehr weiter 

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Ich glaube ein schlichter Stil wäre angebracht.
Nicht zu dick auftragen und nur wegen einer Prüfung soll nicht gleich der Eindruck eines neuen Menschen erscheinen. 
Wenn du ein Hemd tragen möchtest du das aber tu das dezent 

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Bei einem Kinderkonto hast du keinen Online Zugang es sei denn deine Eltern haben sowas eingerichtet. 
Mit diesem Konto kannst entweder du Geld von einer Bank abheben oder nur deine Eltern , desshalb wäre es besser wenn du mit deinen Eltern über dein Vorhaben sprichst :)

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Das Recht am eigenen Bild, Text siehe §22 KuG, bedeutet eigentlich: Das Recht darüber zu bestimmen, was mit Fotografien ( daher auch: Fotorecht) oder anderen bildlichen Darstellungen der eigenen Person in der Öffentlichkeit (Verbreitung oder Zurschaustellung) geschieht. Das Recht am eigenen Bild ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Ansicht des BGH handelt es sich um ein vermögenswertes Ausschließlichkeitsrecht, da sowohl ideelle Interessen als auch kommerzielle Interessen des Abgebildeten betroffen sein können.

Freilich kann der Abgebildete nicht allein darüber bestimmen, was mit seinem Bildnis oder seinen Bildnissen geschieht. Das Recht am eigenen Bild des Abgebildeten findet seine Schranken dort, wo andere Grundrechte gleichberechtigt Platz beanspruchen können. Das kann zum Beispiel die Pressefreiheit sein oder die Kunstfreiheit. 
Quelle:http://anwalt-im-netz.de/urheberrecht/recht-am-eigenen-bild.html

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Nein, bei deinen genannten Symptomen würde ich eher den Arzt aufsuchen.
Das was du sagst klingt mir nach einer Erkältung oder Grippe 

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Da muss ich aber auch zu sagen das die Erkältung am abklingen ist und der Arzt mich nicht bettlägerig geschrieben hat .. Heute sind sowieso nur Knoten & Bunde dran 
Sobald es mir wieder blendend geht lass ich mich ja wieder gesund schreiben 

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Es kommt schon mal ganz drauf an wo du dich schneiden tust , dann wie tief .. wenn das jz noch ne dreckige Klinge war dann Glückwunsch , so kommt man an eine Blutvergiftung. 
Als letztes .. Narben bleiben dir auf jeden Fall wie mir auch ^^

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