Willst du uns eigentlich ver*schen? Das ist offensichtlich edding. 

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Also der Richter hat bereits ein Urteil gefällt, gegenüber dem Ex? Wie soll das denn gehen?

Falls der Richter Kenntnis von Straftaten oÄ. erhält, muss er das weiterleiten. Wenn bisher keine Ermittlungen aufgenommen wurden, dann labert der Ex nur.

Im übrigen besitzt man Kinder nicht.

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Ja, musst du. 

Du musst jeden Schritt der dokumentiert werden kann (Zeugnis Schule, Zeugnis Ausbildung, Zeugnis Studium blabla) mitschicken. 

Zudem, wie bereits erörtert, auch einen lückenlosen Lebenslauf.

Vielleicht fängst du jetzt auch schon mal damit an dich in Geduld zu üben, deine aufbrausenden Antworten kommen bei den Ausbildern sicher nicht gut an 

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In NRW brauchst du mittlerweile zwingend Abitur- Fachabitur reicht jedoch aus. 

Dann kommt es auch darauf an, in welchen Dienst du einsteigen möchtest? Ein Studium über die Polizei ist da auch zu empfehlen

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Kann ein Notar eine eidesstattIiche ErkIärung verweigern wenn er aufgefordert wird eine abzugeben?

In diesem FaIIe geht es um einen Notar der mit dem bereits in einer meiner anderen Fragen erwähnten, gerichtIichen Gutachter gemeinsame Sache macht und diesen deckt, weiI man sich aus aIten Zeiten kennt, ganz nach dem Motto: Eine Hand wäscht die andere!

Es wird geschwindeIt was das Zeug häIt, weiI der gerichtIiche Gutachter eine VoIImacht nachweisIich missbraucht hat und es deswegen sehr wichtig für ihn ist das er diese nach dem Tod der VoIImachtsgeberin noch in seinen Händen häIt, da sie dann wieder greift und er nicht beIangt werden kann Diese VoIImacht wurde gIeich am nächsten Tag widerrufen, nachdem sie sie geIesen hatte und feststeIIte das man sie reingeIegt wurde)

So behauptet dieser Notar nun, das er nach der Fertigung der GeneraIvoIImacht diese auch keiner Person ausgehändigt haben soII, sondern IedigIich in Kopie, was vöIIig unIogisch ist.

Der Gutachter seIbst hat damit geprahIt das er sie hat. Uns ist auch bekannt, das der mit der VoIImacht aufgetreten ist und sich strafbar gemacht hat. Nun steht Aussage gegen Aussage und der Notar verweigert die eidestattIiche ErkIärung seit Monaten.

Es geht hin und her in der Hoffnung das die VoIImachtsgeberin verstirbt und nicht mehr befragt werden kann. Die Kosten steigen nebenbei immer weiter und weiter. Wie Iange soII das noch so weiter gehen?

Kann ein Notar eine eidesstattIiche ErkIärung verweigern, wenn er dazu aufgefordert wird? Bis wann muss diese abgegeben werden bzw.gibt es einen Zeitrahmen?

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Ruf bei der Bundesnotarkammer an und äußere dort deinen Verdacht. Kriegt er druck von mehreren Seiten, ist es wahrscheinlicher, dass sich was bewegt

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Also habe ich das richtig verstanden: du hast etwas angestellt, es wurde ein Gerichtstermin festgesetzt, an dem der Zeuge nicht kam? Und wie gings dann weiter? 

Du musst schon weitere Informationen geben, zumal es ja um ein Verbrechen geht. 

Wobei ich mir ehrlich gesagt nicht sicher bin, ob du wirklich Verbrechen meinst oder das Wort einfach nur so benutzt hast.. 

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Nein, jemanden ohne sein Wissen zu filmen bedarf eines Gesetzes, welches es dir erlaubt.

Da du anscheinend nicht zum Polizeiapparat gehörst, wird dieses Video auch vor Gericht nicht gegen den Verkäufer zugelassen. 

Außerdem machst du dich selbst strafbar, auch wenn du dich nicht beim "kaufen" filmst. Weil wenn du ihn nur filmst, wie er dir etwas anbietet was du letztendlich nicht (sichtbar) annimmst, ist die Tat noch im Versuch. Damit wirst du absolut nichts erreichen.

Ich verstehe deine Motivation nicht, ich dachte die Stasi ist schon abgeschafft? Es gibts schon einen Grund, warum nur die Polizei für die Strafverfolgung zuständig ist. Selbstjustiz gibt es in Deutschland nicht, geh einfach zur Polizei und zeig den an. Endegelände.

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Polizeiverfolgung angetrunken entkommen 3 Stunden später kommt Polizei und lässt mich Pusten aber ich habe nachgetrungen. Strafe?

Ich war Freitag los, um 20 Uhr etwa haben wir angefangen zu trinken. 23 Uhr kam die Polizei wegen Ruhestörung, ich und der Gastgeber haben sich ausgewiesen. Ich war recht nüchtern da ich nur 2 Mischen getrunken hatte. Halb 1 bin ich mit einem Kumpel zur Tankstelle Zigaretten holen gefahren. Die Frau hat vielleicht eine Fahne wahrgenommen und die Polizei informiert. Wir sind einen Schleichweg gefahren und der Weg ist höchstens 2 km. Kurz vorm Ziel ist eine Kreuzung, wo ein Polizeiwagen in Richtung des normalen Weges Stande, sah uns aber und fuhr uns hinterher. Ich fahre Motorrad und hab Vollgas gegeben. Schmale Straße,30 Zone. Dann sag ich kurz das rote Anhaltezeichen auf deren Haube. Wir sind in einen Wald rein und entkommen. Das Motorrad haben die Polizisten aber sichergestellt. 2 Stunden später waren die Polizisten weg und wir sind zurück zu seinem Haus. 3 Stunden später kam dahin die Polizei und traf mich dort an und lies mich pusten mit 1.09 aber ich habe in der Zeit ne halbe Kornflasche bestimmt geleert. Ich habe dafür 4 Zeugen. Der Polizist meinte er glaubt mir nicht das ich danach noch getrunken hab, worauf hin der Gastgeber meinte doch hat er, hat er wirklich. Dann draußen haben sie mich nicht meinen Anwalt anrufen lassen oder ähnliches. Nach hause gefahren auch nicht (bin 17). Daraufhin wurde geäußert das sie mir zutrauen, auch Drogen zu nehmen. Ich meinte daraufhin, das sie gerne einen test durchführen sollen. Dann nein der ist auch teuer. Ich dann, das ich drauf bestehe um denen das zu beweisen. Dann sind die los & ich hab in der Wache angerufen, mir die Namen geben, auch vom Vorgesetzen und habe eine Dienstbeschwerde eingereicht, ob diese allerdings umgesetzt wurde weis ich nicht. Es ging mir darum einen Beweis zu haben das ich nichts mit Drogen oder so zutun hab. Meine Frage jetzt, was kann mir passieren. Die haben ja weder einen Wert noch meine Geschwindigkeit messen können.

Am nächsten Tag hab ich um 18 Uhr mein Motorrad abgeholt.

Ich bin noch in der Probezeit!

Bitte keine Moralaposteln wegen dem fahren, sowas tut man nicht, weis ich selbst, braucht ihr mir nicht schreiben.

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Wie ich bereits sagte: Die Polizei ist sehr wohl in der Lage auszurechnen, wie viel Promille du um eine bestimmte Uhrzeit hattest, wenn sie dich am Ende des Abends pusten lassen. In der Regel sind das (mittlerweile) studierte Menschen ;)

Und was deine Strafe angeht, fasse ich mal kurz zusammen: Fahren unter Alkoholeinfluss, Rote Ampel überfahren, Widerstand gegen die Staatsgewalt (Ich nehme mal stark an, die haben dich zum anhalten aufgefordert?), Gefährdung des Straßenverkehrs, vermutlich noch Beleidigung?

Na da wirst du mit einem Aufbauseminar nicht wegkommen.

Ruf am besten mal deinen Anwalt an.

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Na klar darf er das. An der Uni ist sowas gang und gebe 

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Das finde ich ganz schön frech von dir!

Auf der einen Seite möchtest du eine kostenlose Rechtsberatung (die im Übrigen genau aus den Gründen nicht durchgeführt werden darf). Dann nimmt sich jemand Zeit für dich um sich mit deinem Problem zu beschäftigen und gibt dir einen privaten Rat, welchen du dann einfach übernimmst ohne ihn nochmal durch einen RA oder ähnlichem prüfen zu lassen. Und am Ende beschwerst du dich und willst denjenigen auch noch anzeigen?

Sage mal, du hast wohl den Schuss nicht gehört!  Lies dir einfach mal die AGB der Platform durch, dann wirst du ziemlich schnell feststellen, dass das hier nur zum Freizeitspaß und keine rechtsverbindliche Antwort darstellen soll. Da lacht dich vor Gericht jeder aus!

Du bist einfach selbst Schuld, hättest du mal Geld in einen ausgebildeten RA investiert. Jetzt möchtest du deine Verantwortung auf andere abwälzen - feine Art!

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Wo hast du dich denn beworben? Wenn du bereits abgelehnt wurdest, dann ist die Entscheidung endgültig. Es ist nicht absehbar, dass sie sich ändern würde.

Wenn es dir so wichtig ist Jura zu studieren, schau doch einfach welche Unis den Studiengang zulassungsfrei anbieten und gehe dort studieren?

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Du kannst nur einen Staat gründen, wenn du zuerst ein staatenloses Territorium findest. Viel Glück dabei.

Falls du aus irgendeinem Wunder heraus doch ein solches Territorium finden würdest, bräuchtest du dann noch Population und eine Staatsgewalt. 

Achja, dann muss dein Staat nur noch völkerrechtlich anerkannt werden. Kein großes Drama. 

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Schau mal in §30 StGB.

Diebstahl ist ein Vergehen, kein Verbrechen. Deshalb ist der Versuch einen Anderen anzustiften nicht strafbar.

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kann meine ,,Oma´´ mich verklagen?oder kann ich Aufwandsentschädigung verlangen?

hallo erstmal.. das wird jetzt kompliziert...Brauche dringend Rat.

mein Vater (hat mich großgezogen, meine mama und er waren aber nie verheiratet)seine mama (also meine Stief-Oma) hat ein Haus. die obere Wohnung ist frei und wir wollten dort einziehen..meine oma freute sich sehr ..ABER man musste dort renovieren .. also sind mein mann mein Papa und ich 1 Woche lang in der Wohnung gestanden um Tapeten runter zu kratzen und die kaputten Styropor platten von den decken zu entfernen... dabei kam uns 1. der komplette putz von den wänden entgegen und 2. fanden wir schwarzen Schimmel unter dem Styropor.

es wurde immer mehr und wir setzten uns mit meiner Oma zusammen und sagten dass wir - da wir eh schon mind. 10 000 € investieren müssen,direkt das Badezimmer umbauen und den Dachboden ausbauen.. sowie einen Profi kommen lassen wegen dem Schimmel...auf unsere kosten.. dafür dann mietfrei

soweit sogut..

wir haben eine Anzahlung von 15000 geleistet (Firma) um material zu bestellen ...

wir haben jetzt 2 Wochen mit den Banken rumdiskutiert wegen dem Kredit den wir für die restliche summe brauchen... und jetzt da alles fast durch ist kommt meine Oma an und sagt-

SIE WILL NICHT MEHR DASS WIR EINZIEHEN DECKEN UND WÄNDE SOLL ICH ZU MACHEN UND DANN CIAO...ICH HABE VERSUCHT IHR ZU ERKLÄREN DASS WIR DOCH BEREITS EINE ANZAHLUNG AN DIE FIRMA GELEISTET HABEN UND DAS GELD SONST VERLIEREN!

ist nicht ihr problem ... wenn ich die Wohnung nicht wieder ordentlich mache geht sie zum Anwalt! ?? ich hab versucht ihr zu erklären dass sie doch nicht erwarten kann dass ich dort renoviere und 15000 euro verliere ihnen dort wohnen zu können nur weil sie nach 1 Monat ihre Meinung ändert ! versteht sie wohl nicht....

HILFE ...

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Die Mutter deines Vaters ist deine Oma, nicht deine Stiefoma.

Und am besten kann dir im vorliegenden Fall ein Anwalt helfen. Alles andere wäre hier nicht gestattet, da man keine kostenlose Rechtsberatung geben darf. Ich denke nicht, dass du dich von nicht-Anwälten beraten lassen möchtest. 

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Nicht in Ordnung ist das, was dich unbehaglich macht. Wenn dir das zu weit geht, sag es ihm. Setze klare Grenzen! Wenn es so weiter geht, rede mit deiner Mutter darüber.

Du solltest dich nicht auf die Meinung anderer oder Richtwerte verlassen: Es ist dein Körper und deine Entscheidung. Wenn dir das zu weit geht, dann ist das nicht in Ordnung, unabhängig davon was andere dazu sagen!

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wie oft möchtest du die Frage eigentlich noch stellen?

Trollalarm 

https://www.gutefrage.net/frage/wo-koennen-alle-gesetze-die-es-gibt-als-pdf-heruntergeladen-werden-ohne-jedes-einzeln-herunterladen-zu-muessen?foundIn=user-profile-question-listing

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Unis, die keinen NC für einen Studiengang haben, nehmen direkt die Bewerber an. 

Es gibt Unis, die ziemlich gute Resourcen haben und sich deshalb erlauben können jeden anzunehmen. 

Ein NC heißt nicht, dass die Uni direkt besser ist als die NC-freien Unis.

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Woher genau nimmst du denn die Zuständigkeit der Polizei dafür?

Und warum denkst du, dass die sich direkt kümmern müssen?

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