Hallo Leute ,

Vielen Dank @ Madalinaline, deine Antwort hat mir super weiter geholfen!

Hier habe ich noch was interessantes, für Leute aus dem Rhein-Pfalz-Kreis. Ich habe eine Anfrage auf Fahrtkostenzuschuss gestellt und folgendes rausgefunden.

Sehr geehrte Frau ..................,

gemäß § 6 (2) der S A T Z U N G des Rhein-Pfalz-Kreises über die Schülerbeförderung wird für Schüler der Sekundarstufe II der Gymnasien nd Integrierten Gesamtschulen, in den Vollzeitbildungsgängen der Fachschulen, für deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht zwingend erforderlich ist sowie der berufsbildenden Gymnasien, der Berufsfachschulen, der Fachoberschulen und der Berufsoberschulen der in Abs. 1 festgesetzte Zuschuss (in Höhe von jährlich 96,- €) gewährt, sofern die in § 7 genannte Einkommensgrenze unterschritten wird.

Sind immerhin 96 € weniger, also Antrag zu schicken lassen und Daumen drücken!

...zur Antwort