Wenn im Schlusstermin das Insolvenzverfahren aufgehoben worden ist und per Amtsgericht die Restschuldbefreiung angekündigt wurde, kannst Du wieder Vermögen aufbauen. Rückerstattungen aus Lohnsteuerjahresausgleich und auch Nebenkostenabrechnungen Deines Vermieter müssen dann nicht mehr an den Treuhänder abgeführt werden, sondern nur die pfändbaren Teile Deines Arbeitseinkommens. Zu beachten wäre nur der Zeitpunkt, wann der Beschluss zur Restschuldbefreiing rechtskräftig wurde und für welches Jahr bzw. Zeitraum Du die Rückerstattung erhältst. Hier wäre u.U. ein anteiliger Betrag an den Teuhänder noch abzuführen. Beispiel: Beschlüss Ankündigung zur Restschuldbefreiing wurde rechtskäftig am 2011 und Du erhältst für das Jahr 2010 eine Lohnerstattung für 2010, so ist diese vollständig abzuführen. Wurde Resrschuldbefreiinug rechtskräftig angekündigt am 30.06.2010 und du erhältst 2011 eine Lohnsteuerrückerstattung für 2010, so geht diese noch 50% zur Masse und ist hälftig an den Treuhänder zu überweisen.

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