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Hey, von einem Freund und er hat die Info von einem Bekannten der irgendwo bei den Behörden arbeitet. Man kann wohl ob Landkreis hin oder her mit dem alten fahren können ab Okt, nur wenn man das B.-land wechselt muss man sich ein neues Kennzeichen holen.Die Kreiszugehörigkeit soll wohl beim KFZ keine Rolle mehr spielen, wichtig seien nur die Angaben über die Person. Aber da ich auch im Netz nichts finde und du davon auch noch nix gehörst hast.Bin ich wohl falsch informiert worden :-(