Antwort
Auch an deine Zuschläge im Schichtdienst ,z. B.Sonn- und Feiertage sowie Nachtzuschlag darf die Insolvenz- Anwältin nicht ran. Hatte selbst voriges Jahr einen harten Kampf ,jetzt bleiben mir als Alleinstehende bis zu 1400 ,- Euro . Aber lass dein Konto zum Pfändungsschutzkonto umschreiben.