Bei der Gerichtsverhandlung haben die Gegner PKH bewilligt bekommen, welche nicht alles deckt. M.E. waren auch die Angaben zum Erlangen der PKH nicht ganz korrekt. Die Gegner zahlen nun aus der Verhandlung 10.000,- € in Raten an mich ab. Steht so im Urteil und wird noch so gemacht. Den Kostenfestsetzungsbeschluss haben sie ja erhalten, zahlen aber warum auch immer nicht. Bei der Lohn- und Kontenpfändung bin ich mir eigentlich sicher, dass dies nicht möglich ist, da er unter der Pfändungsgrenze verdient. Bloss heißt das in Dtl. automatisch, dass man seine Schulden nicht zahlen muss? Und könnten die Gegner eine EV ablegen? Das heißt aber nicht automatisch, dass sie nicht zahlen müssen oder? Und das Haus ist ja auch noch als Vermögen da. @jockl: Wie Forderungen verkaufen? THX

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