RA hat im letzten Jahr bereits seine außergerichtlichen Tätigkeiten bezahlt bekommen. In diesem Jahr noch die gerichtlichen. Nun soll er meine Forderungen an die Gegenseite mittels Kostenfestsetzungsbeschluss eintreiben. Bekommt dann nur der GVZ Geld von mir (in Vorleistung sofern Gegner zahlt) oder bekommt der Anwalt trotzdem, nur weil er den vorliegenden Titel weiterleitet eine zusätzliche Gebühr? Er schreibt nämlich nur, dass der GVZ die üblichen Sätze kostet. Ich will keine bösen Überraschungen & es ist schließlich ein und derselbe Fall, welcher ja noch nicht abgeschlossen ist. Wie seht ihr das?