Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Ukraine-Verhandlungen in Istanbul ohne Putin & Trump - welche Erwartungen habt Ihr an den Gipfel?
    • Bald sollen Beamte und Selbständige in die Rentenkasse einzahlen. Wie findet ihr das?
    • Was ist die unschönste Eigenschaft die man haben kann?
    • Wie sehr begleitet dich KI im Alltag?
    • Macht ihr Euch Gedanken über eure Altersversorgung oder habt sogar Angst vor Altersarmut?
    • Welchen Job würdest du wollen, wenn du im Mittelalter leben würdest?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Wechseljahre (mit der Influencerin blondbynana)
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

Bastelwastel73

27.07.2008
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
1
Beitrag
0
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.

FraGenius

Erste Frage gestellt.

Geistesblitzer

Erste Antwort gegeben.
Bauchzwerg2008
27.07.2008, 20:49
Bekommt RA nochmehr Geld bei Eintreibung einer Forderung?

RA hat im letzten Jahr bereits seine außergerichtlichen Tätigkeiten bezahlt bekommen. In diesem Jahr noch die gerichtlichen. Nun soll er meine Forderungen an die Gegenseite mittels Kostenfestsetzungsbeschluss eintreiben. Bekommt dann nur der GVZ Geld von mir (in Vorleistung sofern Gegner zahlt) oder bekommt der Anwalt trotzdem, nur weil er den vorliegenden Titel weiterleitet eine zusätzliche Gebühr? Er schreibt nämlich nur, dass der GVZ die üblichen Sätze kostet. Ich will keine bösen Überraschungen & es ist schließlich ein und derselbe Fall, welcher ja noch nicht abgeschlossen ist. Wie seht ihr das?

...zum Beitrag
Antwort
von Bastelwastel73
27.07.2008, 21:04

Ich würde auch sagen, dass er nichts bekommt, da er ja nur den GVZ beauftragt und wenn er weitere Kosten erstattet bekommen würde, dann hätte er dir das sicherlich mitgeteilt.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel