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Bastelwastel73

27.07.2008
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Geistesblitzer

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Bauchzwerg2008
27.07.2008, 20:49
Bekommt RA nochmehr Geld bei Eintreibung einer Forderung?

RA hat im letzten Jahr bereits seine außergerichtlichen Tätigkeiten bezahlt bekommen. In diesem Jahr noch die gerichtlichen. Nun soll er meine Forderungen an die Gegenseite mittels Kostenfestsetzungsbeschluss eintreiben. Bekommt dann nur der GVZ Geld von mir (in Vorleistung sofern Gegner zahlt) oder bekommt der Anwalt trotzdem, nur weil er den vorliegenden Titel weiterleitet eine zusätzliche Gebühr? Er schreibt nämlich nur, dass der GVZ die üblichen Sätze kostet. Ich will keine bösen Überraschungen & es ist schließlich ein und derselbe Fall, welcher ja noch nicht abgeschlossen ist. Wie seht ihr das?

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Antwort
von Bastelwastel73
27.07.2008, 21:04

Ich würde auch sagen, dass er nichts bekommt, da er ja nur den GVZ beauftragt und wenn er weitere Kosten erstattet bekommen würde, dann hätte er dir das sicherlich mitgeteilt.

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