Belästigung auf der Kundentoilette

Hallo an alle. Mich interessiert eure Meinung. Was würdet ihr unternehmen?

Eine Anzeige erstatten oder einfach so lassen?

Ich war mit meinem Mann einkaufen. Vor dem Einkauf habe ich kurz die Kundentoilette besucht. Diese befindet sich im Eingangsbereich. Es ist nur ein Raum, nur für eine Person. Auch für Behinderte. Man kann die Tür von innen abschliessen, mit einem Drehhebel.

Ich habe die Tür von innen abgeschlossen und überprüft, dass die Tür wirklich verschlossen ist. Nach ca. 1 – 2 Minuten hat jemand die Klinke von der Tür von aussen gedrückt. Die Tür ging nicht auf, da ich die Tür von innen abgeschlossen habe, aber ich habe trotzdem gerufen, es wäre besetzt.

Nach ca. 10 Sekunden hörte ich Geräusche, als ob sich jemand mit einem Werkzeug an der Tür zu schaffen macht. Danach begann sich der kleine Hebel – Verriegelung der Tür – zu drehen. Es war ein Schock für mich, deswegen habe ich mehrmals laut gerufen, dass diese WC Kabine besetzt ist. Es hat alles nichts genutzt, die Tür begann sich öffnen.

In dem Spalt habe ich einen fremden Mann gesehen, der in die Kundentoilette reingehen wollte und mich wortlos anstarrte. Ich habe mir in der Panik blitzschnell meine Jeans hochgezogen, und schnell zu der Tür gerannt.

Der fremde Mann wollte in die Kundentoilette rein, ich musste ihn rausschieben und dann schnell die Tür von innen wieder verriegeln.

Ich habe meinem Mann über diesen Zwischenfall berichtet, und dann sah ich plötzlich den fremden Mann beim einkaufen. Mein Mann wollte ihn zur Rede stellen. Diese Person hat bestätigt vor Zeuginenn (Angestellte vom Markt), dass er sich zwar Zutritt zur Kundentoilette verschafft hat, aber es wäre doch nur eine Bagatelle.

Wir haben der Marktleiterin den Fall kurz geschildert mit der Bitte, sie solle sich die Personalien von dem Mann geben lassen. Sie meinte, sie wäre nicht zuständig und es hat sie auch nicht interessiert, was in dem Markt passiert. Wir haben uns später das Kennzeichen von dem Pkw notiert und eine Anzeige bei der Polizei erstattet.

Eine Ergänzung:

Jetzt bekam ich eine Mitteilung von der Staatsanwaltschaft, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde.

Den kompletten Text kann man hier lesen:

https://www.gutefrage.net/frage/belaestigung-auf-der-kundentoiletteteil-2#answer-319930987

Der Beschuldigte hat die Tat bestritten. Er habe nicht erkennen können, dass die Toilette besetzt sei.

 Er sei von der Marktleitung darauf hingewiesen worden, dass die Toilette mit einem Geldstück zu öffnen sei. Komisch, oder?

Ich möchte mich bei euch allen nochmals für alle Antworten bedanken. 

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Die Polizei hat mir ziemlich wenig erklärt.

Ich habe es bei der Polizei als Belästigung auf der Toilette bezeichnet. Niemand kann doch eine von innen verriegelte Tür von außen öffnen, oder?

Oder wie würdet ihr es bezeichnen?

Wenn die Polizei endlich nach mehr als einer Stunde kam, war schon natürlich der Mann weg. Sie haben sich die ganze Situation angeschaut. Im Eingangsbereich befindet sich zwar eine Kamera, die war aber angeblich leider defekt.

Später habe ich bei der Polizei einen Äußerungsbogen ausgefüllt, mir eine Kopie geben lassen, das ganze noch mal geschildert und noch paar Zusatzfragen beantwortet:

Zusatzfragen:

Hatten Sie die Toilettentür abgeschlossen?  JA

Wie weit war die unbekannte Person in den Raum getreten?

Mussten Sie die Person aus dem Raum schieben oder ging er freiwillig heraus?

Fühlten Sie sich in ihrem Schamgefühl verletzt? JA

Bitte beschreiben Sie die unbekannte Person (Alter, Größe, Figur, usw.)?

In dem Äußerungsbogen steht auch nicht sehr viel über Straftat.

im Verfahren:

Beleidigung - auf sexueller Grundlage Par. 185 - Versuch - nein

Hausfriedensbruch - Par. 123 – Versuch – nein

Später habe ich einen Strafantrag erhalten und unterschrieben.

Da steht nur Strafantrag gegen Person xx wegen dem am Datum xx angegebenen Sachverhaltes.

Wenn ich jetzt mehr Infos von der Polizei wollte, haben sie nur gemeint, ich soll abwarten.

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