Die Polizei hat mir ziemlich wenig erklärt.
Ich habe es bei der Polizei als Belästigung auf der Toilette bezeichnet. Niemand kann doch eine von innen verriegelte Tür von außen öffnen, oder?
Oder wie würdet ihr es bezeichnen?
Wenn die Polizei endlich nach mehr als einer Stunde kam, war schon natürlich der Mann weg. Sie haben sich die ganze Situation angeschaut. Im Eingangsbereich befindet sich zwar eine Kamera, die war aber angeblich leider defekt.
Später habe ich bei der Polizei einen Äußerungsbogen ausgefüllt, mir eine Kopie geben lassen, das ganze noch mal geschildert und noch paar Zusatzfragen beantwortet:
Zusatzfragen:
Hatten Sie die Toilettentür abgeschlossen? JA
Wie weit war die unbekannte Person in den Raum getreten?
Mussten Sie die Person aus dem Raum schieben oder ging er freiwillig heraus?
Fühlten Sie sich in ihrem Schamgefühl verletzt? JA
Bitte beschreiben Sie die unbekannte Person (Alter, Größe, Figur, usw.)?
In dem Äußerungsbogen steht auch nicht sehr viel über Straftat.
im Verfahren:
Beleidigung - auf sexueller Grundlage Par. 185 - Versuch - nein
Hausfriedensbruch - Par. 123 – Versuch – nein
Später habe ich einen Strafantrag erhalten und unterschrieben.
Da steht nur Strafantrag gegen Person xx wegen dem am Datum xx angegebenen Sachverhaltes.
Wenn ich jetzt mehr Infos von der Polizei wollte, haben sie nur gemeint, ich soll abwarten.