Antwort
Der Schwangerschaftsabbruch wird in Deutschland nach den §§ 218 ff des Strafgesetzbuches (StGB) mit Freiheitsstrafe bedroht. Die Strafandrohung für Arzt und Schwangere hat jedoch zahlreiche Ausnahmen und Grenzen[105].
Sollte man sich also auch mit 18 ohne die eltern sehr gut überlegen ...