Antwort
Ein Umweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich nicht versichert. Entsteht der Umweg da ein Kind zur Schule, Krippe, Tagesmutter... Gebracht wird, greift der Versicherungsschutz wieder. Auch wenn Umwege gemacht werden um Mitfahrer einzusammeln würde die BG des Arbeitgebers der Ansprechpartner sein.
Mein Unfall war nun aber nicht auf dem Weg zum Kindergarten, sondern direkt dort drin. Deswegen bin ich skeptisch....