Schriftliche Äusserung als Beschuldigter leichte Körperverletzung, was tun?
Unser 16 jähriger Sohn hat betrunken auf einer Party einem anderen ins Gesicht geschlagen.
Er hat sich sonst nie etwas zu Schulden kommen lassen und keine Vorstrafen oder sonstiges. Er kann es sich selbst nicht erklären
Kurz zu seiner Schilderung
Der verletzte, leider nicht bekannt hatte Streit mit seinem besten Freund und da ist ihm die Sicherung durchgebrannt und er hat ihn mit einem faustschlag verteidigt.
Was sollen wir jetzt machen ?
Oder besser gesagt was müssen wir in der schriftlichen Äusserung ankreuzen?
Alles zugeben wie es war?vielleicht direkt zur polizei gehen
Einen Anwalt einschalten, was Geld kostet ?
Oder eine Aussage verweigern?
Wir wollen natürlich nichts verschweigen oder lügen . Er steht auch dazu und zeigt Reue
Er soll halt bestmöglich aus dieser Situation rauskommen.
Habt ihr eine Lösung und mit welchen Konsequenzen muss er rechnen.
Danke für eure antworten