Antwort
Hallo ThomasKlausT,
es ist sofern erlaubt, wie andere schon erwähnt haben, wenn die Person zustimmt.
Allerdings ist es zu beachten, dass die Person vor oder nach dem Foto nicht dagegen vorgeht.
Z.B.: Sie fotografieren eine Person und diese sagt unmittelbar nach dem Foto Sie sollen es löschen. Dann müssen Sie demnach auch folgen.
Aber wenn eine Person nur zu bis maximal 8% auf dem Foto zu sehen ist und das Gesicht nicht ganz zu erkennen ist, dann darfst du es als "Kunstwerk mit nicht absehbarer Personenidentifikation" einstufen und es veröffentlichen.
Gruß,
Bambino
Fotograf