Antwort
Wenn du außerhalb geschlossener Ortschaften auf der Fahrbahn hältst, musst du Standlicht einschalten. Auf beleuchteten Parkplätzen abseits der Fahrbahn (z.B. Autobahnraststätten) gilt das nicht. Außerhalb geschlossener Ortschaften ist es übrigens verboten nur mit Parklicht zu halten.
Innerhalb geschlossener Ortschaften hast du beim Parken eines PKWs auf unbeleuchteter Fahrbahn die Wahl zwischen Standlicht oder einseitigem -zur Fahrbahnseite weisendem- Parklicht, wobei letzteres natürlich batterieschonender ist.