Noch eine Frage. es wird jetzt notariell geregelt, dass das Haus zum 01.01.2016 überschrieben wird. Also das Haus gehört erst ab 01.01.2016 meinem Mann und auch dann zahlt er seinen Bruder aus. Das der Notar jetzt sein Geld will ist mir klar, aber wann würde sich das Finanzamt und das Grundbuchamt melden? Jetzt schon weil der Vertrag notariell gemacht wurde oder kommen Grundbuchkosten und evtl. Finanzamtkosten erst bei der tatsächlichen Übergabe?

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Was wäre wenn in der Druckerliste ein Drucker wäre (evtl. ausversehen angewählt) welcher aber nicht mehr am Netzwerk angeschlossen ist? Oder der angeschlossene Drucker defekt ist? Wo bleibt dann der Druckauftrag?

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