Mitspracherecht Denkmalschutz bei Badsanierung
Hallo,
als Eigentümer einer Wohnung in einem denkmalgeschützten Mehrfamilienaltbau möchten wir gerne unser Bad sanieren. Das Bad ist aus den 70er Jahren und definitiv nichts Schützenswertes mehr vorhanden. Für die steuerliche Absetzbarkeit brauche ich die Genehmigung der Denkmalbehörde. Kann diese mir vorschreiben, wie das Bad zu sanieren ist oder Auflagen machen, oder bin ich hier, da nichts mehr "altes" vorhanden ist, frei?
Herzlichen Dank für die Hilfe
Sanierung,
Denkmalschutz