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Balla1990

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Rotstar513
20.03.2020, 13:01
VW Musterfeststellungsklage?

Hallo zusammen,

ich habe meinen Wagen, VW Touran Diesel Baujahr 2013 im Jahr 2017 gekauft und habe mich zur Musterfeststellungsklage  der Verbraucherzentrale  gegen die Volkswagen angemeldet.

Jetzt habe ich von der VW ein Vergleichsangebot erhalten, die ich bis zum 20.April annhehmen müsste.

Habe ich Anspruch auf die Vergleichsumme, wenn ich meinen VW  Baujahr 2013 erst im Jahr 2017 erworben habe oder der Vorbesitzer?

Wenn der Vorbesitzer Anspruch darauf hat, kann er auf meine Musterfeststellungsklage zurückgreifen?

vielen Dank im Voraus für Info und viele Grüße

...zum Beitrag
Antwort
von Balla1990
13.04.2020, 20:09

Hallo,

so wie ich es verstanden habe, hast du leider keinen Anspruch darauf, wenn du ihn 2017 gekauft hast.

Und die Person die ihn vorher hatte nur dann, wenn sie sich auch angemedet hat.

Mehr Infos dazu und eine sehr gute Erklärung findest du auf der ADAC Seite:

https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/faq-musterfeststellungsklage/

...zur Antwort
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