Antwort
Hallo,
so wie ich es verstanden habe, hast du leider keinen Anspruch darauf, wenn du ihn 2017 gekauft hast.
Und die Person die ihn vorher hatte nur dann, wenn sie sich auch angemedet hat.
Mehr Infos dazu und eine sehr gute Erklärung findest du auf der ADAC Seite:
https://www.adac.de/verkehr/abgas-diesel-fahrverbote/abgasskandal-rechte/faq-musterfeststellungsklage/