Wichtig ist du verstellst dich nicht. Für Modelagenturen ist es wichtig das das Model austrahlung hat und sehr offen und freundlich ist.

Zieh dir etwas schickes an, aber keinen anzug.

Sei am besten du selbst, offen, ehrlich und aufrichtig.

Dann wird die sache eigentlich zum selbstläufer. ;)

Und vorallem ist es wichtig, das du dich wohlfühlst bei dem was du tust.

...zur Antwort

Strafverfahren: Richter, Schöffen, Staatsanwalt, Protokollführer, beklagter und kläger.

Schöffen sind vertreter des Volkes, haben in der regel keine Juristische ausbildung, sondern sollen dem richter mit menschlichem sachverstand bei einem Urteil Helfen. Jeder Bürger in Deutschland kann schöffe sein. Vorrausetzung ist mind 25 Jahre, und unvorbestraft sein.

Zivilprozess, die aufstellung ist die selbe soweit.

...zur Antwort

In wiefern kommst du da da nicht ran?

Allternative e-mailadressen bei hotmail werden mit deiner standart e-mailadresse verknüpft. Heisst also wenn du dich mit deinem standart account einloggst hast du auch zugriff auf alle deine allternativen e-mailadressen.

Und je nachdem was du eingestellt hast, landen Mails entweder in dem seperaten E-mailordner der allternativen E-mail adresse, oder standartmäßig im normalem Posteingang von Hotmail.

...zur Antwort

Die Musik ist schon okay. Lediglich ist das Problem das die Stimmen manchmal zu leise sind. Mikrofonverstärkung, oder einfach die Aufnahmelautstärke ein kleines bisschen erhöhen. Damit das Verhältnis Stimme - Musik, ausgegelichener ist.

...zur Antwort

Fettschminke gibt es sicher schon jetzt so langsam in Drogeriemärkten und co.

Solltest du aber an etwas hochwertigerem interessiert sein, also weißes Puder was die Haut nicht soo strapaziert, dann kann ich dir gern tips geben. :)

...zur Antwort

Mach dir nicht zu viele sorgen, vielleicht ist er arbeiten?

Hat andere dinge zu erledigen?

Was wirklich zu einem gehört kommt wieder zurück, und ich bin überzeugt davon das er sich melden wird! ;)

Mehr als abwarten kannst du nicht. Obwohl, glaub fest daran, in der regel passiert es.. Reine Kopfsache^^

...zur Antwort

Klar kannst du das.. :)

Mehr als nein kann sie nicht sagen.

Wer nicht wagt, der nicht gewinnt!

...zur Antwort

Mit 13 ist sie nicht Strafmündig, zum glück für dich und Sie. Die eltern werden in der regel verständigt, die die entsprechenden erziehungsmaßnamen einleiten sollen. Eigentlich mehr als Hausarest seitens der eltern u.a passiert da nicht viel.

...zur Antwort

Es gibt im Deutschen für diese Verwandten 2.Grades keine Sammelbezeichnung. Es bleiben Onkeln und Tanten. Deren Kinder sind dann Basen und Neffen bzw. (ist das Gleiche) Cousinen und Cousins.

Die Deutsch sprache ist zwar komplex, aber soo komplex dann nun auch nicht. :)

Respekt für deine Frage, Menschen die dinge hinterfragen die eigentlich außer frage stehen, sind was besonderes! ;)

...zur Antwort

Nach meinem Sachverstand, solange du es nicht Mutwillig verschlampt hast bist du über den Arbeitgeber versichert und kannst nicht zur rechenschaft gezogen werden.

Ich hab auch schon ne Spiegelwand zerdonnert, ausversehen, war ne sonderanfertigung und auch nicht gerade billig. Der Arbeitgeber hat sich zwar nicht gefreut, aber man ist in seiner Ausbildung für verursachte schäden, sofern nicht fahrlässig, durchaus abgesichert.

...zur Antwort

Je nachdem wie weit der ´Zungenkuss´geht..

Ab 14 darfst du Sex haben mit einem Partner von 14 bis 15. Wenn du 16 bist darfst du einen Partner auch über 18 haben und wenn du 18 bist kannst du eh machen was du möchtest. Unter 14 ist es verboten wenn der Partner 16 oder Älter ist. Dann handelt es sich sogar um eine Straftat.

Und theoretisch haben deine Elternwenn du unter14 Jahren bist, ein mitspracherecht bzw eine Aufsichtspflicht.

...zur Antwort

Grundsätzlich sind in Schulen Verfassungswidrige Symbole (Hakenkreuz u.a) verboten. Und um Ordnung und neutrales lernen zu gewährleisten, ohne interessenkonflikte und politische konflikte herraufzubeschwöhren ist es durchaus gerechtfertigt das er etwas dagegen hat.

Folglich ist es das Ziel in einer Öffentlichen Einrichtung wie einer Schule Sich verfassungsgemäß zu verhalten. Keine Gewaltverherrlichung und ´Promo´ von vereinigungen die dies begünstigen.

Das Veto deines Schulleiters ist somit absolut gerechtfertigt. Ungeachtet ob du persönlich nun zu der besagten vereinigung zählst oder nicht. :)

Man sollte auch prioritäten setzen, die Schule ist da um sich zu Bilden und nicht um nenn ich es mal Propaganda zu betreiben oder interessenkonflikte größerer art herraufzubeschwöhren. :)

...zur Antwort

Die Pro´s: - man teilt sich in die Miete und Nebenkosten (Kostenersparnis) - Man hat stehts positive gesellschaft (Kann ganz lustig sein) - Der vermieter bekommt 2 Zahlungssicherhheiten - Im Falle von ALG2 Bezug begrüßt es sogar das Jobcenter, da Kosten und Grundfläche im verhältniss viel günsiger sind als eine eigene wohnung, auch nebenkosten.

Contra: - Man muss ein stück privatsphäre aufgeben da man nie wirklich allein ist - Es werden eventuell unerwünschte Leute seitens deines WG-Partners (Gäste) mitgebracht - Solltet ihr euch nichtmehr verstehen, einen bösen streit haben, wirds natürlich ungemütlich Usw.

Es ist also zu Überlegen, wenn keine gefahr droht das Ihr euch auf den Nerv geht nach eineiger Zeit, dann ist eine WG ne Super Sache, ;)

Probieren geht über studieren, denn sollte es dennoch mal stress geben, denk ich, kann man immer drüber sprechen und es klären. ;)

MFG

...zur Antwort

Grundsätzlich erstmal möglich. Am Umzug kann das Arbeitsamt einen nicht hindern, in Deutschland herrscht ein Recht auf Freizügigkeit (Du kannst hinziehen wo du willst..)

Nun die Finanzielle Frage: Die Arge möchte zuvor prüfen ob eine Notwendigkeit für den Umzug besteht. (Trennung, Kinderzuwachs, Todesfall etc.) Wenn dies zutrifft, und der Grund für den Umzug triftig ist, darfst du mit Unterstützung Rechnen. Dies liegt aber beim ermessen deines Sachbearbeiters ob Darlehen für Umzugskosten und/oder Kaution. Zu Diesem Gespräch musst du auch das Angebot der zu beziehenden Wohnung mit bringen, wo alle Kosten und die Grundfäche aufgeführt sind. Da du aber jetzt schon weisst, dass die wohnung 50 Euro über dem Regelsatz liegt, kannst du schonmal damit rechnen das es möglicherweise etwas Knatsch gibt. Aber wenn du klipp und klar dem Netten Sachbearbeiter erklärst, dass du den Überschüssigen Betrag selbst leistest, dann seh ich eigentlich keinen Grund warum du nicht umziehen dürftest und er dich nicht unterstützen sollte. ;)

In Diesem Sinne

Liebe Grüße

...zur Antwort