Frag bitte Deinen Steuerberater!

...zur Antwort

Frag Deinen Steuerberater!

...zur Antwort
Erkennt es das Finanzamt an, wenn der Versicherungsnehmer eines Firmenwagens der Gesellschafter-Geschäftsführer der Firma ist?

Hallo zusammen,

das Thema wurde vermutlich schon 1.000 mal durchgesprochen und ich habe schon in etwa genau so viele Beiträge dazu gelesen, die für mich perfekt verständliche Antwort war für mich aber leider noch nicht dabei.

Also die Situation stellt sich folgendermaßen dar:

  1. Ich bin Gesellschafter-Geschäftsführer meiner UG.
  2. Die UG hat einen Firmenwagen gekauft, der mir zur Nutzung (beruflich und privat) überlassen wird.
  3. Ich versteuere die private Nutzung mit der 1%-Regel.
  4. Ich habe eine Versicherung abgeschlossen, bei der -> ich selbst als Versicherungsnehmer und -> die UG als Fahrzeughalter im Versicherungsvertrag eingetragen ist.
  5. Die Rechnung ist auf meinen Namen ausgestellt. Die UG bekommt einen Brief (natürlich mit der Anschrift der UG im Adressfeld), in dem steht: "Sehr geehrte Damen und Herren, wie vereinbart erhalten Sie die Betragsrechnung für den Versicherungsnehmer: Mein Name, Private Anschrift, etc. ..."

Und nun die Frage(n):

Wird das Finanzamt so etwas als Betriebsausgabe für die UG anerkennen?

Gibt es eine andere Variante? Also dass die UG tatsächlich als Versicherungsnehmer eingetragen ist? Also sodass quasi keine natürlich sondern nur eine juristische Person im Vertrag steht?

Ich weiß leider nicht wie ein Vertrag für die Kfz-Versicherung anders aussehen könnte, von daher bin ich dankbar für jede qualifizierte, rechtlich verlässliche und hilfreiche Antwort.

Viiiielen Dank vorab und viele Grüße

Mumpitz

...zum Beitrag

Frag Deinen Anwalt!

...zur Antwort

Frag doch Deinen Steuerberater!

...zur Antwort

Frag bitte Deinen Steuerberater!

...zur Antwort

Frag Deinen Steuerberater!

...zur Antwort
Werden Einkünfte aus im EU-Ausland erbrachten Dienstleistungen (Rechnung=reverse-charge) auf die dt. Umsatzgrenze von 17500 für Kleinunternehmer angerechnet?

Folgende Situation:

Ich bin freiberuflicher Artist und nutze seit vielen Jahren die Kleinunternehmer-Regelung mit der bekannten Umsatzgrenze von 17.500 Euro. Somit weise ich auf meinen Rechnungen keine Mehrwertsteuer aus was mir sehr gelegen kommt, da ich sehr häufig für Privatpersonen Auftritte veranstalte. Die Umsatzgrenze habe ich in den vergangenen Jahren nie ausgereizt.

Nun bietet sich mir die Möglichkeit, im nächsten Jahr für mehrere gut bezahlte Auftritte in einem niederländischen Zirkus zu arbeiten. Aufgrund des dort erzielten Einkommens würde ich die Umsatzgrenze von 17.500 Euro überschreiten und aus der Kleinunternehmerregelung herausfallen. Dem niederländischen Zirkus würde ich eine Rechnung mit reverse-charge Verfahren schreiben (Umkehr der Umsatzsteuerlast auf den Leistungsempfänger = Zirkus, da Ort der Leistungserbringung im Land des Leistungsempfängers).

Daher meine Frage: Werden die in den Niederlanden erzielten Einkünfte auf das in Deutschland erzielte Einkommen angerechnet und somit für die Bestimmung der Einhaltung der Umsatzgrenze mitgerechnet oder sind für die Kleinunternehmerregelung nur die in Deutschland erzielten Umsätze relevant? Das auch der Umsatz aus NL in der Einkommenssteuererklärung trotzdem mit angegeben werden muss ist mir klar, mir geht es einzig um die Kleinunternehmerregelung.

...zum Beitrag

Frag doch bitte Deinen Steuerberater!

...zur Antwort

Du musst die neue verwenden. Hast Du einen Steuerberater?

...zur Antwort

Welche Hausverwaltung soll sie übernehmen?

...zur Antwort

Frag doch bitte Euren Steuerberater!

...zur Antwort

Aus welchem Grund willst Du dagegen einen Einspruch erheben? Du nutzt das Haus doch zu eigenen Wohnzwecken und nicht zur Erzielung von Einkünften.

...zur Antwort