Er hat ja kein Photo von Dir mit erhobenem Mittelfinger gemacht, oder? Wenn es keine Zeugen gibt, interessiert das wahrscheinlich keinen! ;)
Ich würde es erst einmal vom Kinderarzt abklären lassen, um sicher zu gehen, dass es nicht doch organische Ursachen gibt. Es gibt ansonsten verschiedene Möglichkeiten. Passiert es immer zur gleichen Uhrzeit? Wecker stellen. Man kann es regelrecht antrainieren. Oder sogenannte Klingelhosen. Ein kleiner Sensor, der auf Feuchtigkeit reagiert und einen Signalton abgibt, ebenfalls zum Wecken. Das funktioniert auch bei psychischen Ursachen.
Wichtig am Ball bleiben!
Auf die Pflanzen klicken. Verdorrte kannste dann reanimieren und bei anderen das Wachstum beschleunigen!
Das geht nur, wenn sich alle Eigntümer der Strasse zusammentun und sich gemeinsam wehren. Geschlossen Einspruch einlegen! Haben wir erfolgreich hinter uns!!!
- Wenn Deine Freundin bezeugen kann, dass Du nicht geschlagen hast, muß Du nicht zwingend eine Anzeige bekommen.
- Mit 15 Jahren ist man strafmündig - Wie wäre es mit einer Anzeige wegen Sachbeschädigung (Laptop).
- Das Wichtigste ist, dass Deine Freundin zu Dir steht und Ihren Kindern klar macht, dass sie sich von Dir nicht trennen wird, selbst wenn die Blagen die Hütte abfackeln. Und, dass jeder Anschlag ihrerseits ebenfalls für sie Konsequenzen haben wird.
;)
Wenn er spricht, und sei es nur in Euerer Gegenwart, kann er es doch. Ich denke auch, dass es wirklich zu früh ist für nen Logopäden. Warte mal die Untersuchung ab und schilder´dem Kinderarzt, wie er sonst spricht. Der Kindergarten wird Dich ansprechen, wenn es damit wirklich Probleme gibt, nach der Eingewöhnungszeit. Viel Vorlesen ist übrigens super!
Beim Absender anrufen, vorsicht teuere Hotline? Auf keinen Fall die Rechnung bezahlen!
Ich denke auch: No way für den Vater! Die Kinder müßten ihr gewohntes Umfeld verlassen, Schule, Kiga, Großeltern,.... und wenn die Erkrankung belegt ist.....die Kinder vielleicht gar nicht zum Vater wollen....die Kinder auch noch getrennt würden, wenn nur eins geht. Ne, ne! So entscheidet kein Richter zum Wohle des Kindes. Also ganz ruhig! ;)
Multaben oder Almased! ;)
Du kannst vielleicht auch einfach selber "Gas" geben, wenn die Zeit drängt.
Verschaff Dir einen Überblick: Papiere sortieren, Schulden auflisten, Gläubiger anrufen und guten Willen zeigen, dass Du tilgen willst. Überlege Dir vorher, was mtl. möglich ist. Wenn die rumzicken, darauf hinweisen, dass es im Falle der Privatinsolvenz nix gibt.
Wenn Du bei der caritas, Diakonie auf die "Tränendrüse" drückst, mit Fristen usw. bemühen die sich auch um einen schnellen Termin! ;)
Viel Glück!
Mach Dir keinen Kopf, aber hole Dir Hilfe. Es gibt so viele Möglichkeiten, wie Du Unterstützung erhalten kannst. Geh mal zu einer sozialen Beratungsstelle, wie Pro Familia, o.ä.. Die helfen Dir weiter! Erstausstattung, Schwangerschaftsbegleitung und was es da alles gibt! Freu Dich auf Dein Baby, mit oder ohne Opa. Wenn der Vater zu Dir steht ist doch alles gut!
Mein Sohn wurde letztens bei facebook über Nachrichten Prügel angedroht. Ich habe mich eingemischt, obwohl er aus Angst, daß es danach noch schlimmer wird, es nicht wollte. Ich habe direkt geantwortet, dass hier die Mutter schreibt und, dass wenn ich noch einmal solche Drohungen lesen würde, oder er ihm sonstigen Schaden zufügt, ich direkt Anzeige erstatten würde. Ich habe noch darauf hingewiesen, dass alles gespeichert wäre und es für mich ein Leichtes ist, die Nachrichten auszudrucken und der Polizei zu übergeben.
Derjenige hat sich direkt mit der nächsten Nachricht entschuldigt und versucht einzulenken. Ich habe die Entschuldigung akzeptiert.
Mein Sohn hat ihn dann kurze Zeit später im Bus getroffen und er hat getan, als wäre nichts gewesen.
Also, ich rate zum Gegenangriff, ruhig mit Hilfe von Eltern, Freunden,....etc. Tritt selbstbewußt auf! Mein Sohn hat es auch eingesehen, dass seine Angst unbegründet war, wenn ich mich einmische. Viel Glück!
Geh´mal zu einer Sparkasse und lass´Dich beraten. Die können Dir auch ausrechnen, wieviel Verlust Du letztendlich machst. Das dürfte aber eigentlich nur den Zinsverlust für das Jahr/ evtl Wohnungsbauprämie betreffen und die Zahlung, die Du beim Abschluß des Vertrages geleistet hast. Die eingezahlten Beträge bekommst Du wieder.