Hey, das Elterngeld wird wie folgt berechnet:

Steuerpflichtiges Brutto - Steuern - Sozialversicherungen - Werbungskosten (83,33 pro Monat)

So wird es mit jedem Monat der zwölf Kalendermonate vor Eintritt in den Mutterschutz gemacht. Die Gesamtsumme wird dann durch 12 geteilt und dann hat man das durchschnittliche Nettoeinkommen. Aus dieser Summe wird dann das Elterngeld berechnet, je nachdem wie hoch diese Summe ist (in der Regel 65-67 Prozent). Bei unter 1000 Euro für jede 2 Euro 0,1 % mehr.

Sonderzahlungen wie z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld usw. werden nicht berücksichtigt. Die Steuern werden für Geburten ab dem 01.01.2013 automatisch ermittelt und die Sozialversicherungen werden in pauschalisierter Form abgezogen (21 %). Daher können die Beträge von den Tatsächlichen abweichen. Jedoch ist das kein großer Unterschied.

Ich hoffe ich konnte dir ein wenig weiterhelfen :-)

LG

Torsten

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Hallo,

ich vermute das du mit Beschäftigungsverbot den Mutterschutz meinst :-) Wenn das Elterngeld für das erste Kind auf 12 Lebensmonate ausgezahlt wurde sieht es folgendermaßen aus:

Für die Berechnung legt man die 10 Monate sowie die beiden letzten Monate vor Eintritt in den Mutterschutz des ersten Kindes zugrunde.

Wenn das Elterngeld für das erste Kind auf zwei Jahre ausgezahlt wurde, dann ist es so, dass nur mit den 10 Monaten gerechnet werden kann/darf. Das bereinigte Netto (steuerpflichtige Brutto - Steuern - Sozialversicherungen - Werbungskosten) für die 10 Monate wird dann durch 12 geteilt und daraus ergibt sich das Elterngeld. Die zwei Monate wo nicht gearbeitet wurde werden mit 0 "angesetzt".

LG

Torsten

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Riesen Blitzer Frage

Hallo liebe Leute,

als erstes muss ich sagen: Ich bin ein richtiger Idiot und ich sehe ein, dass ich sehr viel Schei*e gebaut hab mit der ganzen Blitzerei und möchte bitte deswegen keine Belehrungen.. Ich bin am Boden zerstört und werde aus diesen 32840728947298 Fehlern lernen und bitte euch mir keine Vorwürfe mehr zu machen, denn ich hab das satt. Vielen Dank!

Jetzt zu meiner Frage:

Alles begann vor 2,5 Jahren. Ich wurde mit 150 km/h in einer 80er Zone geblitzt, weil damals Streit mit der nervigen ex im Auto... 4 pkte, 450 € strafe 2 monate Fahrverbot.. soweit so gut. Dann ca. 1 Jahr später um 4 uhr Nachts über eine dunkelgelbe Ampel gefahren, Polizei zieht mich raus, weil die in einer Ecke gelauert haben und waren 2 gg 1.. Die hatten einen Zeugen ich nicht, also wieder 130 Euro Strafe und 3 Punkte. Dann anfang des Jahres mit Handy am Ohr geblitzt ausserorts 33 km/h zu viel 4 pkte und 120 euro strafe.

Meine erste Frage: Müsste ich nun nicht einen Brief erhalten? Den gab es bis heute nicht. Ich dachte immer ab 8 Punkten bekommt man einen.

Weiter im Text.. nun bin ich auf richtig dumme Weise 3 mal in 3 Wochen geblitzt worden. Einmal wieder mit Handy und ca.15 kmh zu viel. Das zweite mal "normal" 15 km/h zu viel.Und gestern stand der Tacho auf 80 innerorts an nem moblien Blitzer... Ich bin danach direkt auf die Autobahn und habe mein Navi angemacht. Dies zeigte mir bei Tachostand 80 eine reale geschwindigkeit von 75 km/h an. Und ich kann nicht sagen ob ich zum zeitpunkt des fotos schon genau auf 80 war.

**Meine zweite Frage: ** Inwiefern bin ich jetzt "Wiederholungstäter?"

So ich hab jetzt alles rausgelassen, ich hab einfach nicht mehr durchgeblickt.. hoffentlich gibt es hier einige Experten oder schlaue Köpfe die mir mein Strafmaß ungefähr mitteilen können... Und ich bitte euch nochmals keine Gehirnwäschen oder Moralpredigten.. ich hab meine Sache gelernt und das schwöre ich euch. Diese dummen Aktionen werden ein Ende haben.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.

LG

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Wiederholungstäter in dem Sinne gibt es eigentlich nicht. Es ist jedoch so, dass die Voreintragungen in Flensburg berücksichtigt werden könnten.

Bei uns wäre es mit den drei neuen Verstößen so:

Handy und 15 km/h = Regelgeldbuße 52 € + 1 Voreintragung (bzgl. Handy) 25%/10 € + 23,50 € Auslagen und Gebühren.

Das zweite mal 15 km/h zuschnell = Verwarngeld von 25 €

Der Dritte Verstoß von 30 km/h Überschreitung = 100 € Bußgeld + 23,50 € Auslagen und Gebühren + 1 Monat Fahrverbot (2 mal innerhalb eines Jahres um mind. 26 km/h zu schnell) Sollte der Verstoß jedoch unter 26 km/h sein: Geldbuße 80 € + eine Erhöhung von 20 € + 23,50 € Auslagen/Gebühren.

Inwieweit das alles Auswirkungen auf die Fahrerlaubnis hat kann ich dir nicht sagen, dazu könntest du jedoch in der Führerscheinstelle nachfragen.

Und wie gesagt, so läuft das bei uns, es kann jedoch auch sein das andere Voreintragungen für das Bußgeld berücksichtigt werden...

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Wenn ihr alleine gefahren seit, sprich kein schnellerer neben euch, wurdet ihr geblitzt. Wenn die Geschwindigkeit stimmt wird es allerdings "nur" ein Verwarngeld sein :-)

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Meine Mutter war auch bei der Stadtverwaltung (Reinigungskraft in einer Schule) angestellt und bei ihr war es so, dass zwar keine feste Zeit angegeben war, aber erst nach Schulschluss angefangen werden sollte. Wenn es nicht anders möglich war, war es auch ok wenn sie kurz vor Schulschluss angefangen hat.

Ob jedoch die Kindergartenleiterin die Anfangszeit vorschreiben darf weiß ich leider nicht... Bei meiner Mutter war es aber auch so, dass die Schullleiterin oder der Hausmeister mehr oder weniger die Zeiten festgelegt haben...

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In der Regel wird nur von vorne geblitzt. Jedoch ist es auch möglich Fahrzeuge von hinten zu messen. Bei den sogenannten Traffi Towern und bei der Vitronic Poliscan Speed ist dieses durchaus möglich.

Fahrzeuge können an Gefahrstellen von hinten geblitzt werden, wobei das Hauptaugenmerk auf LKW gerichtet ist. Da ein LKW in der Regel auf eine Firma zugelassen ist, muss diese auch wissen wer das Fahrzeug geführt hat.

Bei Privatpersonen verhält es sich etwas anders... Der Fahrzeughalter muss innerhalb von zwei Wochen bekanntgeben können, wer sein Fahrzeug geführt hat. Tut er dieses nicht, kann ihm ein Fahrtenbuch auferlegt werden.

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Ich kann Old Dogs mit John Travolta und Robin Williams empfehlen. Ist echt n lustiger Film :-) Die Filme die du aufgeführt hast kenn ich leider nicht...

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Ich stand vor gar nicht so langer Zeit vor dem selben Problem... Habe mir das samsung Galaxy S 2 geholt und muss sagen, dass es eine sehr gute Wahl war. Es gibt eigentlich nichts was das Handy nicht kann und im Gegensatz zum Iphone sind viele Apps kostenlos. Vorher habe ich das Iphone 3 besessen. Ich muss aber sagen, dass das Samsung bei weitem besser ist. Möchtest du aber ein möglichst einfaches Handy haben, sprich die Bedienung, ist das Iphone ungeschlagen. Für mich hing viel vom Preis ab da ich mir das Handy gekauft habe und mit einer Prepaidkarte nutze. Für das S 2 habe ich 439 € gezahlt. Ein Iphone bekommt man für dieses Geld natürlich nicht.

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