AfA bei Abriss und Neubau?
Wenn ich ein Gebäude, das 1899 erstellt wurde, abreiße und durch ein neues ersetze, wie seiht es dann mit der AfA aus? Den Restwert des alten Gebäudes und die Abrisskosten kann ich ja als aAfa sofort im Abrissjahr geltend machen, da der Abriss beim Kauf nicht geplant war. Wenn ich jetzt ein neues Gebäude errichte (wesentlich größer), kann ich dieses dann auch mit 2,5% pro Jahr abschreiben? Schließlich "ersetzt" es ja das alte Gebäude...
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