Wohngeld für Erstwohnsitz trotz Zweitwohnsitz
Hallo, ich möchte bzw. habe Wohngeld beantragt und mal vorweg eine Frage, weil mich das ziemlich wurmt und ich nicht bis zum Bewilligungs oder Ablehnungsantrag warten will. Ich habe eine Wohnung in NRW und beruflich muss ich mir eine Zweitwohnung in Bayern nehmen. Vom zeitlichen Faktor gesehen bin ich ca. 8 Monate in NRW und 4 in Bayern. Im Antrag musste ich angeben, ob der Wohnraum für den Wohngeld beantragt wird, der Mittelpunkt der Lebensbeziehung ist. Der Lebensmittelpunkt ist diese Wohnung da ich ja schließlich von 12 Monaten 8 Monate dort verbringe und demnach auch hier meinen Erstwohnsitz gemeldet habe. Oder kann das Wohngeld versagt werden, da ich keinen Zweitwohnsitz haben darf. für den Zweitwohnsitz habe ich kein Wohngeld beantragt. MfG