Eine Person die mit 15 Jahren eine Straftat begangen hat wurde 20 Monate nach der Tat zu 18 Monaten auf Bewährung verurteilt, mit der Auflage sich einer geeigneten Therapie zu unterziehen. Mehrere Versuche scheiterten jedoch daran das die verurteilte Person jeweils nach einigen Tagen die Kliniken (nach eigenen Angaben aus Angst) verlassen hat. Desweiteren liegt ein Cannabis-Abusus vor, welcher den Behörden bekannt geworden ist.
In einem zuletzt verfassten Schreiben eines zuständigen Richters wurden bereits "Arrest oder vollstreckung der Freiheitsstrafe" angedroht.
Nachdem ein erneuter Versuch bereits nach 7 Tagen in einer Klinik abgebrochen wurde drohen nun scheinbar die angekündigten konsequenzen. Die Verurteilte Person kann für sich als Argument für Ihre Mitarbeit vorbringen das sie sie sich auf den letzten Therapieversuch vorbereitet hat und einen negativen Drogentest abgeben konnte.
Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Wie gut stehen die Chancen das man der Person noch eine letzte Chance in form eines (z. B. 2-wöchigen) arrests gewährt, nachdem sie sich nochmals in Therapie begeben kann?
Wie gut stehen die chancen auf offenen vollzug?
Oder, gibt es außer dem versuch bis zum aussprechen weiterer Konsequenzen noch freiwillig eine Therapie aufzunehmen noch MÖglichkeiten die Folgen abzumildern?