Vom Urheberrechtsgesetz her ist die Lage eindeutig: Wenn ich (Musik-)Videos bei Youtube hochlade, darf ich das nur, wenn ich alle Rechte habe.
Verkompliziert wird das allerdings dadurch, dass Rechteinhaber – vor allem Plattenfirmen – bei Youtube auch entscheiden können, von den Nutzern hochgeladene Videos online zu lassen und damit das Video gewissermaßen zu legalisieren. In den Fällen, in denen Youtube Verträge mit den Rechteinhabern geschlossen hat, scheinen solche Regelungen darin enthalten zu sein. Theoretisch gäbe es damit die Möglichkeit, dass man Videos mit bestimmter Musik auch ohne Rechte hochladen könnte. Allerdings kann man darüber nur Spekulationen anstellen, weil die Verträge geheim sind. Auch in den Nutzungsbedingungen heißt es, dass man zum Hochladen von Videos alle notwendigen Rechte braucht. Am Grundsatz, Videos nur hochzuladen, wenn man die Rechte hat, ändert sich also erst einmal nichts.
Und was passiert, wenn man Videos trotzdem hochlädt? In der Praxis und in der großen Mehrheit aller Fälle führt es einfach dazu, dass das Video gelöscht wird. Weil es außerdem gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, solche Videos hochzuladen, kann Youtube das eigene Konto bei mehreren Fällen auch sperren. Versuche, Nutzer von Youtube wegen Urheberrechtsverstößen auch rechtlich zu belangen, sind bisher selten gewesen – zumal die Nutzer auch nur sehr schwer ausfindig zu machen wären, anders als etwa bei Tauschbörsen über Torrent-Systeme.