Hi Leute! Wollte mal Danke für eure Antworten sagen.

In erster Reihe ging es bei mir darum, dass GEZ (oder wie die jetzt heißen Beitragsservice) rückwirkend Rundfunkgebühre fordern darf, aber gleichzeitig keine rückwirkende Befreiung akzeptiert (natürlich bei erfüllten Voraussetzungen dafür)...

Inzwischen hab ich mich über dies Thema im Intrernet erkundigt und auch mit einem Rechtsanwalt darüber gesprochen. Der Fazit ist - man muss zahlen... Falls man zum Gericht geht, verliert man im best case nur die Zeit = bis jetzt hat das keiner noch geschafft ((( Nur bei den ALGII-Empfängern sieht es besser aus, da Arbeitsamt/Jobcenter diese Schulden (theoretisch!) übernehmen kann.

Hier sind ein paar Links zum GEZ-Thema, die vlt. noch jemandem helfen:

  • gez-abschaffen.de/
  • anwaltauskunft.de/magazin/gesellschaft/kultur-medien/569/rundfunkbeitrag-was-passiert-wenn-man-nicht-zahlt/
  • rundfunkbeitrag.de/informationen/haeufige_fragen/index_ger.html
  • gutefrage.net/frage/rueckwirkend-zahlen-gez
  • gutefrage.net/frage/wieso-zahlt-man-eigentlich-fuer-zdf-rundfunkgebuehren?foundIn=tag_overview
  • gutefrage.net/frage/gez-zahlungsaufforderungen-in-den-papierkorb-werfen
  • online-boykott.de/de/klagen-statt-zahlen
  • gutefrage.net/frage/gez-nachzahlung-fuer-2013
  • wohnungsabgabe.de/klagegrundallgemein.html

Ich werde jetzt meinen Schuldbetrag in 10EUR Raten auszahlen... obwohl ich viel lieber einem GEZ-Mitarbeiter einen schönen Grabstein für das Geld besorgen würde =)

PS: Wusste schon jemand, dass GEZ 7,5 Mrd. EUR (!!!) im Jahr 2012 einkassiert hat? Fast genau soviel hat Mercedes im gleichen Jahr erwirtschaftet ))))

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