Hallo kurze Frage.

Ich arbeite 6 Tage die Woche in der Feinkostabteilung

Wenn wir eine Woche Nachmittagsschicht haben von 13:30-19:30 dann werden die 15-20 Minuten die wir länger drinnen sind um wegzuräumen, alles zuzudecken, nicht dazugerechnet (es wird uns nicht gezahlt) ist das gesetzlich erlaubt?