Antwort
Danke für die Antworten.
Leider kann man sich auf kein gegebenes Wort mehr verlassen.
Es gibt ja auch Haftpflichtversicherungen wo deliktunfähige Kinder mitversichert sind.
Aussage der Verursacher sie haben das mit ihrem Vertreter passend geklärt,
wie auch immer? wir sollen uns zum Schadenshergang nicht äußern! wir sollen nur den Schaden melden, Schadensnummer der Versicherung gabs auch schon.
Nachdem 1 Monat später noch ein Rentner das Auto auf einem Supermarktparkplatz
angefahren hat haben wir halt beide Schäden gleichzeitig begutachten und reparieren
lassen. Urlaub war da, Werkstatt hatte Zeit, also los.