Prinzipiell bist du dann der "Sprecher" der Erbengemeinschaft, die sich anscheinend irgendwie aus Familienmitgliedern zusammensetzt. Wenn sowas z.b. im Testament gewünscht wurde ("Testamentsvollstrecker"), gibt es da schon Regelungen, dass du etwas für deine Arbeit bekommen könntest.

Du solltest die Zuständigen im Amtsgericht mal darüber informieren, dass du dich um alles kümmerst, die können dir da weiter helfen als die Community... wenn die nämlich etwas verfügen - oder zumindest eine Entschädigungsempfehlung aussprechen, dann ist deine Familie davon sicher mehr "beeindruckt" als wenn du sagen musst "Ja, die Communiti von gf.net hat gesagt, dass..."

Viel Erfolg!

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MottiKarotti37 hat völlig recht. Es geht beim Vererben vorallem um den letzten Willen des Verstorbenen. Wenn man beweisen kann, was er wollte, dann gibts bei "Schenkungen " keine Probleme.

Soweit ich weiß muss man nur für Grundstücksschenkungen zum Notar. Wenn es sich um größere Schenkungen handelt, dann empfiehlt es sich, diese noch zu Lebzeiten abzuwickeln (oder sich da genauer zu erkundigen), weil ggf später die Erbsteuer für die Erben sehr hoch werden könnte.

Bei der Übertragung eines Erbteils muss man einen Notar einbeziehen, denn das ist eine sehr weitreichende Entscheidung. Man geht davon aus, dass man sich seine Entscheidung vorher gründlicher überlegt, wenn man sowas vor dem Notar erklärt.

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man bekommt zwar auf jeden fall relativ wenig daufür, aber vll hilft dir ja der link: www.momox.de

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Viktualienmarkt (riiiiiesiger Gemüsemarkt, wo es einfach alle erdenklichen Gemüse/Früchte und Leckereien gibt.). Man kann sich da z.B. ganz selbstverständlich durchprobieren. Sehr viele Händler bieten Kostproben an, keiner erwartet, dass du gleich was kaufst.

Wenn du dich dann umgeschaut hat, könntest du mit der Fahrradrikscha (ca 3€, max 2 Personen)zum Marienplatz fahren. Zu Fuß sind es aber auch nur 5 Minuten. Dort steht auch das Rathaus. Zu jeder vollen Stunde spielt das legendäre "Glockenspiel". Um die Ecke ist dort das Hofbräuhaus (einfach fragen, falls mans nicht gleich findet oder wieder mit dem "Rikscha-Shuttle"). Bis 17 Uhr hat im Hofbräuhaus auch ein kostenloses, kleines Museum im Obergeschoss geöffnet. Zum Essen ist das HB auf jeden Fall auch geeignet. Verglichen mit münchner Preisen kommt man da relativ preiswert weg.

Viel Spaß

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erstmal möchte ich herzliches Beileid aussprechen. Ich habe einige semester jura studiert und längere zeit am amtsgericht, nachlassgericht praktikum gemacht. Ich denke, da kann ich ein bisschen weiter helfen. Der Erbe ist der "Rechtsnachfolger" des verstorbenen. Das heißt: auf denjenigen, der erbt, gehen sämtliche Besitztümer, Vermögen und auch Verpflichtungen und Schulden über. Du hast die erbschaft ausgeschlagen, d.h. du hast rein rechtlich absolut keine verpflichtungen mehr für die abwicklung irgendwelcher "Geschäfte". Wenn du nicht möchtest, dann musst du dich überhaupt nicht um wohnungsauflösung etc kümmern (wenn doch, dann wende dich mal ans Amtsgericht, bitte nicht auf eigene faust handeln!).

Der Erbe (es wird sich noch herausstellen, wer das ist; wenn alle Verwandten ausschlagen, dann erbt der Staat!) hat aber genau genommen auch anspruch auf die dinge, die du aus der Wohnung genommen hast. Sie gehören dem Erben. Setze dich doch da mal mit dem AG in Verbindung, falls der Fiskus (Staat) erbt, hat niemand etwas dagegen, wenn du persönliche dinge aus der wohnung geholt hast.

ich hoffe ich konnte etwas weiterhelfen

ich wünsche dir noch eine gute zeit

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