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Betrifft: Fristlose Kündigung
Kundennummer:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen Internet-Zugang zum Termin.
Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums. Vielen Dank!
Info: Fristlose Kündigung bei Nichterreichen der vereinbarten DSL-Bandbreite Amtsgericht Fuerth, Urteil v. 07.05.2009 - Az.: 340 C 3088/08
Leitsatz: Ein Kunde, der mit seinem Internet-Provider einen Vertrag über eine Flatrate mit DSL 6.000 abschließt, kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Provider tatsächlich nur eine Bandbreite von 3.000 kbit/s bereitstellt.Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsieht, dass der Provider nur die am jeweiligen Ort verfügbare maximale Bandbreite schulde, während der Kunde in jedem Fall den vereinbarten Preis zahlen müsse, ist unwirksam
Entscheidung: / Auszug
Die Kündigung erfolgte rechtmäßig, urteilte das Amtsgericht.
Der Vertrag sei über eine Bandbreite von 6.000 kbit/s zustande gekommen. Zudem sei die Speedoption Vertragsbestandteil geworden. An diesen Vertrag sei die Beklagte gebunden gewesen. Die bereitgestellte geringere Bandbreite stelle eine so erhebliche Pflichtverletzung dar, dass der Kläger an einem auf 24 Monate ausgelegten Vertrag nicht länger festhalten müsse.
Den Verweis der Beklagten auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die vorsehen, dass die Beklagte nur die am jeweiligen Ort maximal verfügbare Bandbreite schulde, ließ das Gericht nicht gelten. Eine solche Klausel sei unwirksam, weil sie den Kunden, der weiterhin den Preis für die höhere vereinbarte Bandbreite zahlen müsse, unangemessen benachteilige.
Bitte senden Sie mir in den nächsten Tagen eine Kündigungsbestätigung mit Angabe des Vertragsende-Datums. Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenMustermann
Info: von Multimedia-shopTeam.de