Onlinehändler immer der dumme bei Versandkosten?
Ein Käufer kauft Online ein Produkt von einem gewerblichen Verkäufer. Dieser versendet kostenlos und rechtzeitig, doch das Versandunternehmen findet unter der Adresse den Käufer nicht und retourniert.
Ein Telefonat führt zu folgender mündlicher Vereinbarung: Der Käufer sorgt für Sichtbarkeit unter der angegebenen Adresse. Der Käufer möchte das Produkt weiterhin haben. Daraufhin bietet der Verkäufer eine weitere kostenlose Lieferung und versendet taggleich.
Am übernächsten Tag, einem Sonntag, führt der Käufer eine Online Stornierung des Versandvorganges beim Versender durch, tritt später vom Kauf zurück. Begründung: Artikel nicht rechtzeitig eingetroffen, sollte ein Geschenk sein. Kauft jedoch nachweislich den gleichen Artikel am nächsten Tag zu einem günstigeren Preis bei einer Privatperson. Der Artikel landet wieder beim Verkäufer, unbeschadet. Bleibt der gewerbliche Verkäufer auf beiden Versandkosten sitzen?