Hallo. Ich habe da mal eine arbeitsrechtliche Frage und hoffe, irgendjemand der netten Menschen hier kann mir da etwas weiterhelfen.

Ich bin Angestellter eines Unternehmens, welches nun finanziell nicht mehr ganz so gut dasteht. Mein Chef hat nun zur Rettung etwas fragwürdige Pläne mit mir und meinen Kollegen.

Er möchte uns bei Portalen wie z. B. Hays (ein Personaldienstleister) Anmelden und Bewerben.

und jetzt meine Frage:

Ist es möglich und rechtens uns als Angestellte seiner Firma an eine Leiharbeitsfirma wie Hays zu vermitteln, so das wir dann als Leiharbeiter über Hays für Entleiher-Firmer tätig werden. Das Gehalt würde dann, so wie es verstanden habe, auf unser Firmenkonto fließen.

Als Selbständiger oder Angestellter bei diesem Personaldienstleister ist das für mich klar, aber doch nicht als Angestellter in meiner Firma. Ich denke, das ist totaler quatsch, und auch nicht über die „Arbeitnehmerüberlassung“ so definiert. Welcher Arbeitsvertrag gilt den dann für mich?

Ich bitte um ein Hilfe oder Erfahrungsberichte – lieben Dank an Alle!