Midgarden hat völlig recht.
Darum nur ergänzend:
Bist du sicher, dass der Lack nach so kurzer Zeit schon angegriffen wurde? Oder hat die Waschstraße nicht sauber gearbeitet? In diesem Fall würde keine Sachbeschädigung vorliegen und du hast "nur" einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch für die Reinigungskosten, pp.. Auch wenn du noch mal drüberpolieren musst und der Lack dann wieder ok ist, wäre das so. Nennt sich geringfügiger Aufwand.
Wenn nicht einwandfrei geklärt werden kann, wer genau dieses Ei geworfen hat, wird eine Strafanzeige mit Sicherheit ins Leere laufen. So wie es aussieht, kann das nur geschehen, wenn du (oder deine Freundin) den Täter einwandfrei identifizieren kannst (und erst mal der Täter erwischt wird). Ist deine Entscheidung, ob es für dich deswegen Sinn macht 1 - 2 Stunden bei der Polizei zu verbringen.
Willst du deine Kaskoversicherung in Anspruch nehmen, wollen die üblicherweise, dass du vorher Anzeige erstattet hast. Kannst du tel. bei der Versicherung erfragen.