Wir hatten in unserer angemieteten Ferienwohnung in der Schweiz (deutscher Vermieter) nur eingeschränkt Warmwasser zur Verfügung, da der Boiler nur mit Nachtstrom (23-5 Uhr) beheizt wurde. Mittags wurde noch mal 1-2 Stunden nachgeheizt. Der Boiler hatte ein Volumen von 200 l und heizte auf ca. 45°C auf. Das Wasser sollte für 6 Personen reichen, die nachmittags vom Skifahren heimkommen und duschen möchten. Welches Recht haben wir wegen Mietminderung? Gilt bei Ferienwohnungen das gleiche Recht wie bei "normalen" Mietwohnungen? Vielen Dank.