nur eingeschränkt Warmwasser in der Ferienwohnung! Welches Recht habe ich?
Wir hatten in unserer angemieteten Ferienwohnung in der Schweiz (deutscher Vermieter) nur eingeschränkt Warmwasser zur Verfügung, da der Boiler nur mit Nachtstrom (23-5 Uhr) beheizt wurde. Mittags wurde noch mal 1-2 Stunden nachgeheizt. Der Boiler hatte ein Volumen von 200 l und heizte auf ca. 45°C auf. Das Wasser sollte für 6 Personen reichen, die nachmittags vom Skifahren heimkommen und duschen möchten. Welches Recht haben wir wegen Mietminderung? Gilt bei Ferienwohnungen das gleiche Recht wie bei "normalen" Mietwohnungen? Vielen Dank.
Ferienwohnung