Hallo Sucram,
Kurz erstmal folgende Info: es gibt keine plicht sich arbeitslos zu melden. Es gibt auch keine Sperrzeit wenn dies (ver)später gemacht wird. Die Leistungszahlung und damit auch die Versicherung (z.B. KV) kann allerdings erst ab tag der Arbeitslosmeldung erfolgen.
Was es gibt ist eine Verpflichtung sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden. Dies muss bei befristeten Verträgen 3 oder Kündigungen in die (weitere) Zukunft Monate vor deren Ende erfolgen. ist dies gar nicht möglich (z.B. Kündung am 30.11. zum 31.12) muss die Arbeitsuchendmeldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Dies ist telefonisch, schriftl, online oder persönlich möglich.
Endet dein Vertrag z.B. zum 15.01.2014 und du hast dich noch nicht gemeldet tritt eine Sperrzeit ein da du verspätet bist. Eine Sperrzeit wg verpäteter Arbeitssuchend Meldung ist immer eine Woche. Ausnahme wäre ein wichtiger Grund - der bei dieser Sperrzeit allerdings schwer zu finden ist.
Würde der Vertrag zum 15.04. enden hättest du also noch Zeit.
Ich schreibe das erst mal so ausführlich, weil ständig hier im Forum sehr sehr viele falsche Antworten gegeben werden.
Zu deinem 2. Problem --> Hoher Nebenverdienst (NV) erst mal folgende Info falls du den Nebenverdienst schon länger ausüben solltest:
Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung mindestens für 12 Monate neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Beschäftigung (..) ausgeübt haben.
In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei. Der Freibetrag beträgt aber mindestens weitere 165 Euro monatlich. (Web Site der BA)
Ansonsten folgendes:
Möglichkeit
Solltest du dich melden und ab dem 1. der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengelds beantragen und das NV ist so hoch das sich kein Auszahlungsbetrag ergibt wirst du aus dem Leistungsbezug abgemeldet. --> Vorteil: Keine neue Meldung und über leistungsanspruch ist bereits dem Grunde nach entschieden - weniger Wartezeit für die zeit danach. nachteil: Ab Antragsstellung alle rechte, aber auch Pflichten.
Möglichkeit:
Siehe oben, aber Arbeitslosengeld erst ab einem Monat später beantragen (Dispositionsrecht).
Kommt aber aufs Gleiche raus.
Möglichkeit
Arbeitslosmeldung erst durchführen wenn NV beendet ist
Vorteil: keine rechte und Pflichten. Nachteil: erst jetzt wird der Antrag nach Abgabe der nötigen Unterlagen bearbeitet - was schon mal ein paar Wochen dauern kann.
Wichtig ist: NV muss unter 15 Stunden in der Woche sein, sonst bist du gar nicht arbeitslos und Krankenversicherung wird erst ab Leistungsbezug 8ggf. später bei Sperrzeiten) gezahlt.
Wie du siehst : Ein Roman :-)
Ich empfehle deshalb: Anrufen und nachfragen, da man im forum schwer auf genaue Einzelheiten eingehen kann :-D
Grüße BAli