Ich frage jetzt mal ganz provokativ: Warum willst du denn zwingend studieren?

Wenn es nur um Aufstiegschancen geht, sollte es doch eigentlich bei euch auch ein Personalentwicklungssystem geben, dass ohne Studium funktioniert.

Ansonsten kann ich persönlich nicht wirklich viel dazu beitragen. Arbeite bei einer überall vertretenen Bundesbehörde, die allerdings Studienberatung anbietet  ;-)

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Hallo,

die entscheidende Frage ist: Warum hast du gekündigt und warum zu diesem Zeitpunkt.

Sollte eine Sperrzeit von z.B. 12 Wochen eintreten erfolgt, wenn die Zwischenzeit nur 2 Wochen sind, keine Versicherung in der Krankenversicherung etc.

In der Regel besteht allerdings für diese Übergangszeit ein Anspruch auf Leistungen. Dafür bitte bei der Krankenkasse explizit nachfragen.

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Hallo ruebzahl,

also erst mal das einfachere:

Sollte eine Sperrzeit eintreten beginnt diese einen Tag nach dem Beschäftigungsverhältnis ist also faktisch schon um. Bedeutet sobald du dich meldest, hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn du auch arbeiten kannst und deine Tochter nicht mehr betreuen musst (Verfügbarkeit) und du in den letzten 24 Monaten mindestens 12 Monate Versicherungspflicht hast.

Ob eine Sperrzeit überhaupt eintritt ist in deinem Fall nicht so einfach zu sagen (mit den Infos).

Klar keine tritt ein, wenn :

das Beschäftigungsverhältnis aufgrund einer Pflegevereinbarung nach § 3 Abs. 1 S. 1 des PflegeZGes beendet wird.

Ansonsten ist dein Sachverhalt in der Durchführungsanweisung nicht explizit aufgeführt. Hier wird also ein gewisses Ermessen ausgeübt werden müssen.

Ab jetzt ist es nur noch eine qualifizierte Meinung :

Ich würde mir genau erklären lassen warum die Arbeit sofort schnell aufgegeben werden musste, den AG ggf. zur Freistellung etc befragen (ob das angesprochen wurde) und je nach dem dann entweder keine Sperrzeit geben, oder unbilige Härte gelten machen und somit aus 12 - 6 Wochen machen. Im Endeffekt ist das für dich nur für den Zeitraum interessant wie lange du Arbeitslosengeld bekommen kannst.

Grüße BAli

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Hallo Skorloe,

schau mal hier:

http://www.dhl.de/de/paket/pakete-empfangen/packstation.html

unten gelber Bereich 3. Punkt (Site ist etwas unübersichtlich).

Man kann dort normalerweise auch frankieren.

Grüße BAli

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Hallo Raccoon,

vielleicht helfen dir diese Infos schon mal weiter:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_566334/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/arbeiten-in-deutschland/DE/amz/arbeitnehmer/amz-aupair.html

Ansonsten würde ich mal bei der Nummer der ZAV (oben rechts) am Montag anrufen, die können dir zu dem Thema auch noch einiges sagen.

Viele Grüße

BAli

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Hallo Muccel,

einfache Antwort: Ja.

Es können nur Rechtsfolgen bei einer Arbeitsablehnung eintreten, wenn die Arbeit zumutbar ist. das ist sie nicht wenn das Netto weniger ist als das Arbeitslosengeld.

je nach Dauer der Arbeitslosigkeit gilt hier eine gestaffelte Regelung im Vergleich zur Vorbeschäftigung - allerdings ist das gezahlte Arbeitslosengeld die Grenze nach unten.

Grüße

BAli

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Arbeitslosengeld, Überweisung auf falsches Konto obwohl richtiges angegeben war! EILT wer weiß was

Hallo Zusammen,

ich habe Arbeitslosengeld beantragt, wir leben zu fünft am Existenzminimum. Außerdem bin ich grade dabei meine Insolvenz vorzubereiten. Bekommen werden wir 962,30 pro Monat für fünf Personen. Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel!

Heute hole ich einen Kontoauszug aus dem Briefkasten, mich trifft der Schlag. Das Arbeitsamt hat den ersten Betrag von 531 EUR auf das bereits am 15.01.14 gekündigte Konto bei der BW-Bank überwiesen!!! Auf entsprechende Mail beim AA ruft mich eine unfreundliche Dame zurück. Ja das wär eben Pech, sie hätten die richtige Nummer halt nur ins Bemerkungsfeld eingetragen und nicht in das dafür vorgesehene Feld. Da die Leistung ausbezahlt wäre könne man nichts machen. Die Höhe ist, dass mein Antrag noch hier zu Hause liegt, ausdrücklich mit der richtigen Nummer und ich diesen erst am Freitag abgebe!! Die haben ohne Abgabe des Antrags (es hatten noch Unterlagen gefehlt) einfach auf das falsche Konto überwiesen!!

Ich solle (keine Busverbindung, kein Geld, kein Benzin) zur Bank fahren und denen mitteilen, dass sie das Geld heraus geben müssen. Die Bank ist mind. 30 km entfernt!!! Ich habe drei Kinder davon ein Kleinkind. Wie soll das gehen.

Da haut es doch dem Fass den Boden raus. Die machen einen gravierenden Fehler und ich muss mich darum kümmern.

Jetzt meine Frage:

  1. Muss die Bank Sozialleistungen herausgeben?
  2. Darf die Bank das Geld überhaupt einbehalten, das Konto ist doch bereits gekündigt.
  3. Was mache ich wenn die Bank das Geld nicht herausgibt?
  4. Darf das Arbeitsamt falsch überweisen und mich so im Regen stehen lassen, wir nagen am Hungertuch!!!!
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Da das Konto gekündigt ist:

Also hierauf gibt es eine richtige und eine praktische Antwort...

Aus den Regelungen zur Auszahlung (Kassenanweisungen) sehr frei zitiert :

Erst die praktische:

Bei der Behauptung das Zahlungen nicht erhalten worden sind ist grundsätzlich ein Geldrücklauf abzuwarten.

Das dauert idR ca 1-2 Wochen

Dazu jetzt der 2. Satz und wir sind bei richtig

Kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Leistungsempfänger die Zahlung auch nicht mehr erhalten wird (da würde mir eine Kündigungsbestätigung des alten Kontos reichen, da das neue ja bereits bekannt ist) kann der Betrag nochmal ausgezahlt werden.

Bei momentaner finanzieller Notlage wäre ggf. auch eine Abschlagszahlung auf den Januar, per Postbarscheck, möglich.

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Hallo Fanta,

ich hoffe das gibt dir erste Infos:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Hinweise-Hilfen-Existenzgruendung.pdf

Der Gründungszuschuss ist allerdings eine Ermessensleistung - bedeutet das jeder Fall einzeln geprüft wird.

Grüße BAli

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Sorry aber ein Silvesterfeuerwerk kenn ich da nicht speziell. Was immer schön ist ist beim Schiersteiner Hafenfest.

Sonst wäre vielleicht der Neroberg eine Idee - da hat man auch einen guten Ausblick.

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Hallo,

ich fasse mich jetzt mal ausnahmsweise kürzer:

Nein es gibt keine Sperrzeit..... auch wenn man es immer wieder hier gern behauptet wird.

Hier würden theoretisch zunächst zwei verschiedene Sperrzeiten in Frage kommen, die aber beide nicht gehen, weil:

  1. Arbeitsaufgabe:

Der Vertrag endet mit Ablauf der Befristung - hierzu ist kein weiteres zutun erforderlich. bedeutet der Arbeitnehmer kann zur Beendigung nichts beitragen -der Vertrag endet von allein.

  1. Arbeitsablehnung:

Eine Sperrzeit wg Arbeitsablehnung kann nur eintreten, wenn der Arbeitnehmer eine angebotene Arbeit der BA per Vermittlungsvorschlag mit Hinweis auf Rechtsfolgen ablehnt.

Auch das ist hier nicht der Fall, außer (in der Praxis noch nie erlebt) du einen Vermittlungsvorschlag für deinen jetzigen Arbeitgeber bekommen hättest.

Nur dann müssten wir auf Mobbing zurückgreifen - das gibt aber dann auch wieder paar Zeilen und tut hier nichts zur Sache :-)

Grüße BAli

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DVD rein und ihm sagen (Bios (entf) oder Bootmanager (meist F8) sagen das er über das Disc Laufwerk starten soll, dann kannst du win 7 installieren.

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Hallo Sucram,

Kurz erstmal folgende Info: es gibt keine plicht sich arbeitslos zu melden. Es gibt auch keine Sperrzeit wenn dies (ver)später gemacht wird. Die Leistungszahlung und damit auch die Versicherung (z.B. KV) kann allerdings erst ab tag der Arbeitslosmeldung erfolgen.

Was es gibt ist eine Verpflichtung sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden. Dies muss bei befristeten Verträgen 3 oder Kündigungen in die (weitere) Zukunft Monate vor deren Ende erfolgen. ist dies gar nicht möglich (z.B. Kündung am 30.11. zum 31.12) muss die Arbeitsuchendmeldung innerhalb von 3 Tagen erfolgen. Dies ist telefonisch, schriftl, online oder persönlich möglich.

Endet dein Vertrag z.B. zum 15.01.2014 und du hast dich noch nicht gemeldet tritt eine Sperrzeit ein da du verspätet bist. Eine Sperrzeit wg verpäteter Arbeitssuchend Meldung ist immer eine Woche. Ausnahme wäre ein wichtiger Grund - der bei dieser Sperrzeit allerdings schwer zu finden ist. Würde der Vertrag zum 15.04. enden hättest du also noch Zeit.

Ich schreibe das erst mal so ausführlich, weil ständig hier im Forum sehr sehr viele falsche Antworten gegeben werden.

Zu deinem 2. Problem --> Hoher Nebenverdienst (NV) erst mal folgende Info falls du den Nebenverdienst schon länger ausüben solltest:

Besonderheiten hinsichtlich des anrechnungsfreien Entgelts gelten dann, wenn Sie während der letzten 18 Monate vor der Anspruchsentstehung mindestens für 12 Monate neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Beschäftigung (..) ausgeübt haben. In diesem Fall bleibt Nebeneinkommen bis zur Höhe des während der letzten 12 Monate in dieser Tätigkeit erzielten durchschnittlichen Entgelts anrechnungsfrei. Der Freibetrag beträgt aber mindestens weitere 165 Euro monatlich. (Web Site der BA)

Ansonsten folgendes:

  1. Möglichkeit Solltest du dich melden und ab dem 1. der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengelds beantragen und das NV ist so hoch das sich kein Auszahlungsbetrag ergibt wirst du aus dem Leistungsbezug abgemeldet. --> Vorteil: Keine neue Meldung und über leistungsanspruch ist bereits dem Grunde nach entschieden - weniger Wartezeit für die zeit danach. nachteil: Ab Antragsstellung alle rechte, aber auch Pflichten.

  2. Möglichkeit: Siehe oben, aber Arbeitslosengeld erst ab einem Monat später beantragen (Dispositionsrecht). Kommt aber aufs Gleiche raus.

  3. Möglichkeit Arbeitslosmeldung erst durchführen wenn NV beendet ist Vorteil: keine rechte und Pflichten. Nachteil: erst jetzt wird der Antrag nach Abgabe der nötigen Unterlagen bearbeitet - was schon mal ein paar Wochen dauern kann.

Wichtig ist: NV muss unter 15 Stunden in der Woche sein, sonst bist du gar nicht arbeitslos und Krankenversicherung wird erst ab Leistungsbezug 8ggf. später bei Sperrzeiten) gezahlt.

Wie du siehst : Ein Roman :-)

Ich empfehle deshalb: Anrufen und nachfragen, da man im forum schwer auf genaue Einzelheiten eingehen kann :-D

Grüße BAli

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Arbeitslosengeld Sperre warum?

Hallo ich war am 9.Dezember beim Arbeitsamt und habe mich Arbeitssuchend gemeldet. So ich beschreibe mal meine Situation.

In den Letzten 2 Jahren habe ich bei folgenden Zeitfirmen gearbeitet.

Firma X 20.6.12 bis 15.4.13 Firma Y 25.7.13 bis 5.8.13 Firma Z 07.8.13 bis 23.12.13

So letzteres habe ich bei Firma Z am 9.Dezember eine Kündigung bekommen bei der ich noch bis zum 23 Dezember 13 tätig bin. Ich habe mich am 9 Dezember direkt beim Arbeitsamt Arbeitssuchend gemeld. Die haben dort meine ganzen Daten aufgenommen und es wurde nachgerechnet ob ich Arbeitslosengeld erhalten werde oder nicht. Da mir Arbeitslosengeld zusteht und ich in den letzten 2Jahren 1Jahr gearbeitet habe, wurde mir bestätigt das mir Arbeitslosengeld zusteht.

Die Frau dort ist aufgefallen, das ich bei der Firma Y in der ich vom 25.7.13 bis 5.8.13 gearbeitet habe SELBER GEKÜNDIGT HABE. Und jetzt wollen die mir dafür eine Sperre für Arbeitslosen Geld geben!!!!!!

Meine Frage können die das machen? das ist doch schon Monate her und ich habe bei der Firma Y ja nur 10 Tage gearbeitet, weil mir diese körperlich zu schwer war habe ich dort gekündigt und direkt danach bei der Firma Z angefangen (siehe oben) Ich habe vorher nie Arbeitslosen geld erhalten.

Termin zum Antrag von Arbeitslosengeld kann ich erst machen wenn ich alle Sachen zusammen habe zB Arbeitsbescheinigung Lohnsteuerkarte usw.

was meint ihr wie lange wäre so eine Sperre oder können die mir überhaupt eine geben?

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Hallo Selinaa,

um das hier überhaupt auflösen zu können folgende Rückfrage(n):

Firma X 20.06.2012 - 15.04.13 --> Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag ?

Firma Y 25.07.13 - 05.8.13 --> Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag ?

Firma Z 07.08.13 - 23.12.13 --> Befristeter oder unbefristeter Arbeitsvertrag ?

Wenn ja :Bitte auch bis wann dazu schreiben

Sonst kann das niemand beurteilen.

Ich habe schon eine Vermutung - brauche aber noch die Infos :-)

Grüße BAli

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Hallo, hier mal ein Link für den bequemsten Weg sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden

http://www.arbeitsagentur.de/nn_581932/Navigation/Startseite/Online-Dienstleistungen-Nav.html

Arbeitslos reicht am 1. tag der Arbeitslosigkeit und geht nur persönlich.

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Hallo Klausmaria,

also hier muss ich mal nachfragen:

Du schreibst du bist ausgesteuert, aber die Krankenkasse hat mitgeteilt das du ab jetzt Krankengeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes bekommst ?

Das macht eigentlich keinen Sinn.

Also jetzt mal kurz wie es idR ist:

Aussteuerung durch Krankenkasse z.B. zum 01.01.14. Arbeitslosmeldung zum 01.01.14. Ärztlicher Dienst der Agentur wird eingeschaltet Ergebnis: "Nahtlosigkeitsfall nach §145" --> ist immernoch AU für alle möglichen Arbeiten --> Gewährung ALG unter Maßgabe Reha Antrag oder Antrag Erwerbsminderungsrente. Alg läuft bis Entscheidung Reha Antrag (oder ggf. Erwerbsminderungsrente - hier eher nicht ).

Wird Rente Gewährt dann Verrechnung. ansonsten Übergangsgeld bei Reha danach ist die Frage arbeitsfähig entlassen oder nicht. Wenn nicht wieder Alg.

Wichtig: Die normale Regelung der 6 wöchigen Leistungsfortzahlung greift hier nicht, da ja bereits zu beginn Arbeitsunfähigkeit bestand und das ein Sonderfall ist.

Tipp: mal anrufen und erklären lassen :-)

Grüße BAli

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Wenn ein Anspruch besteht wid in deinem Beispiel 7 Wochen gezahlt. Erste Woche "normal" dann 6 Wochen Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall. Anschließend wäre dann Krankengeld an der Reihe.

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Hallo,

also eine "richtige" Vermittlung in 400€ jobs wird bei den meisten Agenturen nicht mehr durchgeführt.

In der Jobbörse sind allerdings auch viel 400€ jobs vorhanden - am Besten dort einfach mal nachsehen.

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Hallo sabotagetroll :-),

also so wie du das beschreibst kannst du vermutlich auch einen Arbeitslosengeldanspruch nach Deutschen Recht verwirklichen. In folgendem Beitrag gibt es noch ein paar gute Infos dazu Ohne mich jetzt loben zu wollen ^^ : http://www.gutefrage.net/frage/anspruch-alg1-nach-taetigkeit-niederlande-und-anschl-3-monate-in-deutschland#answer57007343

Wenn du einen deutschen Anspruch haben möchtest fällst du unter das deutsche Recht. Nach diesem kann keine Sperrzeit eintreten.

Warum :

Sperrzeit Arbeitsaufgabe: Du beendest kein Arbeitsverhältniss, diese läuft einfach aus, somit ist diese Sperrzeit schon mal erledigt.

Sperrzeit Arbeitsablehnung: Eine Sperrzeit wg Arbeitsablehnung kann nur bei einem Vermittlungsvorschlag durch die AA mit Hinweis auf mögliche Rechtsfolen erfolgen. Du hast vermutlich keinen Vermittlungsvorschlag für eine unbefristete Stelle bei deinem jetzigen AG bekommen. Damit ist diese Sperrzeit auch raus.

Wie es in den Niederlanden ist (wenn du den Arbeitslosengeld anspruch dorrt nehmen möchtest) kann ich dir leider nicht sagen.

Viele Grüße

BAli

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