Antwort
Ein Angebot in einem "Angebotsheft", Werbung im Fernseher oder auch auf der Internetseite ist kein Angebot im rechtlichen Sinne, da hier der Rechtsbindungswille des Erklärenden fehlt. Bei Angebot und Nachfrage ist ein solchens "Angebot" einen Aufforderung ein eigenes Angebot an den Händler zu machen.