Kann das Besuchsrecht in Studentenwohnheimen eingeschränkt werden?
Hallo,
ich wohne in einem Studentenwohnheim und mein Freund ist aktuell seit zwei Wochen zu Besuch. Der Hausverwalter hat nun gesagt, dass er sich hier nicht aufhalten dürfte. Im Mitvertrag steht nichts zum Besuchsrecht, nur, dass die Mitbenutzung oder Untermiete durch/an Dritte untersagt wird. Da er eine eigene Wohnung hat, liegt aber tatsächlich nur ein Besuch vor und nach Mietrecht darf sich ein Besucher 6-8 Wochen aufhalten, ohne, dass man den Vermieter um Erlaubnis bitten muss. Außerdem darf nach meiner Recherche kein Mietvertrag und keine Hausordnung dieses Besuchsrecht einschränken.
Kennt sich jemand aus und könnte mir sagen, ob ich rechtlich auf der sicheren Seite bin oder habe ich wirklich gegen geltendes Recht bzw. meinen Mietvertrag verstoßen?
Liebe Grüße und vielen Dank